Der Bau- und Umweltausschuss fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit
Ausnahme des Antrags-teils, welcher die veränderten Dachaufbauten vorsieht,
erteilt. Für die verändert ausgeführten Dachaufbauten wird das Einvernehmen aus
den oben genannten Gründen versagt.
Herr Rabenstein erläutert den Sachverhalt ausführlich anhand der Sitzungsvorlage BUA/080/2017. Diese ist Bestandteil des Protokolls.
Gemeinderätin Jooß spricht sich für den vorgeschlagenen Beschluss aus, da es aus ihrer Sicht nicht in Ordnung sei, dass es trotz Absprache letzlich anders gebaut wurde. Auch im Sinne der Gleichbehandlung sollte das Einvernehmen daher nicht vollständig erteilt werden.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Walter informiert der Vositzende, dass die abschließende Entscheidung beim Landratsamt liege.
Gemeinderat Moser ergänzt, dass mit dem Beschluss zumindest die Sichtweise des Gemeinderates als örtlicher Vertreter zum Ausdruck käme.