Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Gremium fasst nachfolgenden einstimmigen Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass

 

             -     das anfallende Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzenden öffentlichen Wegflächen gelangt;

 

             -     mit dem Vordach (Dachvorsprung) ein Mindestabstand von 0,75 m zum Gemeindeweg Nr. 716 eingehalten wird;

 

             -     sichergestellt wird, dass die über das Grundstück verlaufenden Leitungen (Kanalisation und Wasserleitung) während der Bauzeit und im Rahmen der Nutzung des Gebäudes nicht beschädigt werden.

 

2.         Die Genehmigung zur Befahrung des Feldweges Nr. 716 mit Baufahrzeugen und –maschinen ist rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens 14 Tage vorher) bei der Gemeindeverwaltung, Ordnungsamt, zu beantragen.

 

3.         Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem Antrag zu.

 

 


Herr Rabenstein geht eingehend anhand der Planungsunterlagen auf den Sachverhalt ein. Die Sitzungsvorlage BUA/082/2017 ist Bestandteil des Protokolls.

 

Gemeinderat Moser fragt an, ob der Kanal und die Wasserleitung im Rahmen der Baumaßnahme innerhalb des Grundstücks verlegt werden könnten.

 

Der Vorsitzende informiert, dass dies aktuell nicht angestrebt wird, da Kanal und Leitung keine Schäden aufweisen würden und damit noch in einem guten Zustand seien. Zudem sei damit zu rechnen, dass der landwirtschaftliche Betrieb auch künftig Erweiterungen anstrebt.