Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Mit neun Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen fasst das Gremium folgenden Beschluss:

 

1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem überarbeiteten Bauantrag vom 15.07.2017 gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wird erteilt. Die Stellungnahme der Gemeinde Berglen vom 02.03.2016 an die Baurechtsbehörde gilt unverändert weiter.

 

2.      Die Gemeinde Berglen stimmt dem Bauantrag auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage BUA/083/2017 vor. Sie ist Bestandteil des Protokolls.

 

Herr Rabenstein erläutert den Sachverhalt anhand der Planunterlagen.

 

Gemeinderat Moser äußert Bedenken zum Vorhaben. Er erkundigt sich, ob zwischenzeitlich schon mehr als die vier genehmigten Fremdenzimmer errichtet wurden.

 

Herr Rabenstein informiert, dass der betroffene Bereich aufgrund des Brandschutzgutachtens komplett neu geplant wurde und daher nicht die ursprüngliche Planung widerspiegelt. Im Hallenbereich seien es vier Fremdenzimmer und im oberen Bereich eine Wohnung mit mehreren Zimmern. Äußerlich wurden am Gebäude in erster Linie die Lage von Fenstern und Türen verändert.

 

Auch auf Nachfragen von Gemeinderätin Jooß bestätigt Herr Rabenstein, dass sich baulich noch nichts verändert habe und die Räumlichkeiten lediglich im Grundriss geändert wurden.

 

Bürgermeister Friedrich ergänzt, dass nicht mehr umgebaut wird, als erlaubt sei. Zudem handle es sich immer noch um dieselbe Grundfläche des Dachgeschosses.

 

Gemeinderat Moser gibt zu bedenken, dass bei der ursprünglichen Planung des Betriebes keine Gastronomie und keine Fremdenzimmer möglich waren.

 

Bürgermeister Friedrich fügt hinzu, dass dies die Auffassung des Landratsamtes vor vier bis fünf Jahren gewesen sei. Zwischenzeitlich sei aber einem Widerspruch des Bauherrn durch das Regierungspräsidium stattgegeben worden. Zudem ist der Antragsteller nach Aussage des Fachbereichs als landwirtschaftlicher Betrieb privilegiert.

 

Auch Gemeinderat Geck sieht die Änderung eher als Entwicklung und betont, dass der Bauherr bisher nicht rechtswidrig gehandelt habe.