Das
Gremium fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- die geplante Stützmauer um einem Meter von dem
Gemeindegrundstück Flst.Nr. 740/4 abgerückt und entlang des Bauwerks eine
gemischte Eingrünung, bestehend aus den heimischen Sträuchern Hartriegel,
Schneeball und Holunder, vorgenommen wird. Die Pflanzengröße muss zwischen 1,50
m und 2,00 m betragen. Ferner ist zur direkten Begrünung der Wandelemente
Wilder Wein entlang der Mauer zu pflanzen;
- die ordnungsgemäße Ableitung des Niederschlagswassers in dem
Entwässerungsgraben auf Flst.Nr. 740/4 zu keiner Zeit beeinträchtigt wird;
- die Ausführung der Maßnahmen rechtzeitig vor Baubeginn mit dem
Bauhofleiter der Gemeinde Berglen, Herrn Markus Albrecht, vor Ort besprochen
wird.
2. Der Vorsitzende wird zur Übernahme einer
Abstandsflächenbaulast auf dem Gemeindegrundstück Flst.Nr. 740/4 ermächtigt,
sofern sichergestellt ist, dass die Eigentümer des Grundstücks Flst.Nr. 760/27
im Gegenzug die regelmäßige Pflege des parallelen Grundstücksteils auf Dauer übernehmen.
In die Baulast ist ein Hinweis mit
folgendem Inhalt aufzunehmen: „Sollten durch die Ableitung des
Niederschlagswassers oder aufgrund von Unterhaltungsarbeiten auf dem
Gemeindegrundstück Nr. 740/4 dennoch Schäden an der Stützmauer auftreten, wird
die Gemeinde Berglen von den Grundstückseigentümern nicht zum Schadensersatz
verpflichtet.“
3. Die Gemeinde stimmt dem Antrag unter den
genannten Voraussetzungen auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Die Sitzungsvorlage BUA/084/2017 ist Bestandteil des Protokolls. Herr Rabenstein ergänzt den Sachverhalt anhand der Planungsunterlagen.
Gemeinderat Geck empfindet das Vorgehen als guten Vorschlag und stimmt diesem zu, da dies aus Gründen des Betriebsablaufes notwendig ist.
Bürgermeister Friedrich weist darauf hin, dass durch das Gewerbegebiet viele Arbeitsplätze in Berglen geschafft werden konnten.
Gemeinderat Moser lobt die beabsichtigte Vorgehensweise.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Haller erklärt Herr Rabenstein, dass die Straße breit genug sei und auch noch etwas Spielraum frei wäre. Nur an der Einfahrt ins Untergeschoss des Gebäudes müsse baulich noch etwas verändert werden.