Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Gremium fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

 

1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

         -     die geplante Stützmauer um einem Meter von dem Gemeindegrundstück Flst.Nr. 740/4 abgerückt und entlang des Bauwerks eine gemischte Eingrünung, bestehend aus den heimischen Sträuchern Hartriegel, Schneeball und Holunder, vorgenommen wird. Die Pflanzengröße muss zwischen 1,50 m und 2,00 m betragen. Ferner ist zur direkten Begrünung der Wandelemente Wilder Wein entlang der Mauer zu pflanzen;

 

         -     die ordnungsgemäße Ableitung des Niederschlagswassers in dem Entwässerungsgraben auf Flst.Nr. 740/4 zu keiner Zeit beeinträchtigt wird;

 

         -     die Ausführung der Maßnahmen rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Bauhofleiter der Gemeinde Berglen, Herrn Markus Albrecht, vor Ort besprochen wird.

 

2.      Der Vorsitzende wird zur Übernahme einer Abstandsflächenbaulast auf dem Gemeindegrundstück Flst.Nr. 740/4 ermächtigt, sofern sichergestellt ist, dass die Eigentümer des Grundstücks Flst.Nr. 760/27 im Gegenzug die regelmäßige Pflege des parallelen Grundstücksteils auf Dauer übernehmen.      In die Baulast ist ein Hinweis mit folgendem Inhalt aufzunehmen: „Sollten durch die Ableitung des Niederschlagswassers oder aufgrund von Unterhaltungsarbeiten auf dem Gemeindegrundstück Nr. 740/4 dennoch Schäden an der Stützmauer auftreten, wird die Gemeinde Berglen von den Grundstückseigentümern nicht zum Schadensersatz verpflichtet.“

 

3.      Die Gemeinde stimmt dem Antrag unter den genannten Voraussetzungen auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Die Sitzungsvorlage BUA/084/2017 ist Bestandteil des Protokolls. Herr Rabenstein ergänzt den Sachverhalt anhand der Planungsunterlagen.

 

Gemeinderat Geck empfindet das Vorgehen als guten Vorschlag und stimmt diesem zu, da dies aus Gründen des Betriebsablaufes notwendig ist.

 

Bürgermeister Friedrich weist darauf hin, dass durch das Gewerbegebiet viele Arbeitsplätze in Berglen geschafft werden konnten.

 

Gemeinderat Moser lobt die beabsichtigte Vorgehensweise.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Haller erklärt Herr Rabenstein, dass die Straße breit genug sei und auch noch etwas Spielraum frei wäre. Nur an der Einfahrt ins Untergeschoss des Gebäudes müsse baulich noch etwas verändert werden.