Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Mit 15 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme fasst der Gemeinderat den Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Vereinbarungsentwurf mit dem Regierungspräsidium Stuttgart in der Fassung vom 11.07.2017 zu.

 


Der Vorsitzende führt anhand der Sitzungsvorlage 331/2017, die Bestandteil des Protokolls ist, in den Sachverhalt ein.

 

Bürgermeister Friedrich fügt an, dass die Gemeinde Berglen letztendlich mit den Ortsgestaltungsmaßnahmen und der innerörtlichen Sanierung der L1120 freiwillig ein Stück weit eine Landesaufgabe übernehmen würde. Die bisherige Kostenberechnung des Ingenieurbüros Riker und Rebmann aus dem Jahr 2015 belief sich auf rund 840.000 €. Bei einer Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2018 liegen die Sanierungskosten zwischenzeitlich hochgerechnet bei rund 1.000.000 € inklusiv der Planungskosten. Eine Umsetzung zu einem noch späteren Zeitpunkt würde weitere Kostenerhöhungen mit sich bringen. Die Gemeinde wird Förderanträge stellen, inwiefern und in welchem Umfang sie berücksichtigt werden ist noch unklar. Sicher rechnen kann die Verwaltung mit einer Landesbeteiligung von ca. 30.000 €.

Ärgerlich ist, dass nach wie vor keine Umsetzung der Sanierung der L1120 zwischen Stöckenhof und Kallenberg vorgesehen ist, es gibt auch keine mittelfristigen Zusagen des Landes.

 

Gemeinderat Hammer hält dies auch für absolut nicht zufrieden stellend. Bei den geplanten Maßnahmen sollte seines Erachtens auch überlegt werden einen Zebrastreifen zu integrieren, um den Kindern des neuen Wohngebiets einen sicheren Überweg zu ermöglichen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies der Zustimmung des Landkreises bedarf. Nach den Richtlinien müssen in den Spitzenstunden mindestens 50 Fußgänger pro Stunde die Straße queren. Bürgermeister Friedrich sagt zu, nach Umsetzung der Maßnahme einen Antrag auf Zählung zu stellen.

 

Gemeinderat Haller weist darauf hin, dass die Maßnahme an der Landesstraße zu 100 % von der Gemeinde übernommen werden soll. In anderen Straßen werden die Kosten über Erschließungsbeiträge den jeweiligen Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. Er hält die Gleichbehandlung der Bürger nicht für gegeben.

 

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass dies mit der Klassifizierung der Straße zusammenhängt. Die Umlegung der Kosten auf die jeweiligen Grundstücke ist im Kommunalabgabengesetz geregelt. Die Gemeinde kann letztendlich nicht selbst darüber entscheiden. Er weist weiter darauf hin, dass das Anlegen eines Gehwegs immer Aufgabe der Gemeinde sein werde. Es würde seines Erachtens wenig Sinn machen lediglich die Gehwege ohne Straßenentwässerung, Verkehrsberuhigung und sicherer Querungsmöglichkeit zu realisieren.

 

Gemeinderat Moser sieht nur zwei Möglichkeiten für die Gemeinde. Entweder werden die Maßnahmen gar nicht umgesetzt, dann sind die Gefahren für die Anlieger groß oder sämtliche Maßnahmen werden im Interesse der Sache durchgeführt.

 

Gemeinderat Geck ist verärgert darüber, dass sich das Land aus jeder Verantwortung stiehlt. Dies sollte publikumswirksam gemacht werden. Gemeinsam mit dem Landkreis sollte eine Protestnote geschrieben werden.

 

Auch für Bürgermeister Friedrich ist die Situation äußerst unbefriedigend. Er ermutigt die Mitglieder des Gemeinderats gemeinsam auf die Abgeordneten zuzugehen.

 

Gemeinderat Moser plädiert für die Durchführung der Ortsgestaltungsmaßnahmen und der innerörtlichen Sanierung der L1120. Im Interesse der Sicherheit muss dieser Weg gegangen werden.

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