Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die im beiliegenden Lageplan orange markierte Teilfläche des öffentlichen Weges Flst.Nr. 103 auf Gemarkung Rettersburg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.

 

  1. Die Vermessung und Veräußerung wird nach Abschluss des Einziehungsverfahrens durchgeführt.

 


Auf die Sitzungsvorlage 340/2017, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.