Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
- Die im beiliegenden Lageplan orange
markierte Teilfläche des öffentlichen Weges Flst.Nr. 103 auf Gemarkung
Rettersburg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb
gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im
Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis,
dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten
vorgebracht werden können.
- Die Vermessung und Veräußerung wird
nach Abschluss des Einziehungsverfahrens durchgeführt.
Auf die Sitzungsvorlage 340/2017, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.