Nachfolgend wird über den geänderten Beschlussantrag abgestimmt.

 

 

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Über den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung von Nachbargemeinden an den Investitionskosten der Gemeinschaftsschulen der Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim (siehe Anlage) kann Bürgermeister Friedrich in eigener Zuständigkeit entscheiden.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 341/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und erläutert nachfolgend den Sachverhalt. Er ergänzt, dass das RP Stuttgart den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorab geprüft hat und der Stadt Winnenden angeraten hat, § 6 (Inkrafttreten) zu ändern, da ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.09.2017 nach § 25 Abs. 5 GKZ nicht möglich ist, da die Vereinbarung am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam wird. Ein früherer Zeitpunkt könne nicht festgelegt werden.

Um flexibler zu sein, sollte der Beschlussantrag nach Auffassung von Bürgermeister Friedrich deshalb dahingehend abgeändert werden, dass der Vorsitzende über den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in eigener Zuständigkeit entscheiden kann. Sollten wider Erwarten größere Änderungen in der Vereinbarung vorgenommen werden, wird der Gemeinderat umgehend informiert.

 

Gemeinderätin Jooß spricht sich für den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus, da sie es für interkommunal verpflichtend hält, dass die Gemeinden ihren Anteil entrichten.