Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Die im beiliegenden Lageplan blau
markierte Fläche des öffentlichen Weges Flst.Nr. 1854 auf Gemarkung
Rettersburg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb
gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im
Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis,
dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten
vorgebracht werden können.
- Die Vermessung wird nach Abschluss des
Einziehungsverfahrens durchgeführt.
Auf die Sitzungsvorlage 345/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.