Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

  1. Die im beiliegenden Lageplan blau markierte Fläche des öffentlichen Weges Flst.Nr. 1854 auf Gemarkung Rettersburg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.
  3. Die Vermessung wird nach Abschluss des Einziehungsverfahrens durchgeführt.

 


Auf die Sitzungsvorlage 345/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.