Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des gebührenrechtlichen
Ergebnisses für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2016 wie in Anlage 1
dargestellt.
Auf die Sitzungsvorlage 346/2017, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.