Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

1.              Der Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 6. November 2017 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße.

2.              Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2018 bis 31.12.2020 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

3.              Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.

4.              Die Gemeinde Berglen hat die Gewinnerzielungsabsicht in § 1 Abs. 3 der Eigenbetriebssatzung für das Wasserwerk Berglen ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartenden Gewinn zu vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders berücksichtigt. Die hierdurch entstehenden Veränderungen gegenüber einer rein am Kommunalabgabenrecht orientierten Kalkulation sind dargestellt und beschrieben. Der Gemeinderat stimmt diesen zu. Gebühren nach rein abgabenrechtlichen Aspekten sollen nicht erhoben werden.

5.              Der bilanzielle Verlustvortrag laut Jahresabschluss zum 31.12.2016 von 70.055,77 € wird in die Kalkulation zum Ausgleich eingestellt und ausgeglichen.

6.            In die Kalkulation der Grundgebühren werden 30,00 % der Fixkosten eingestellt.

7.              Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasser­verbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2018 bis 31.12.2020 wie folgt festgesetzt:

Wasserverbrauchsgebühr                                                            2,55 €/m³

 

Grundgebühren (je Monat)

 

Hinzu kommt noch jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

 


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage 353/2017 ausführlich. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende führt ergänzend aus, dass die vorgeschlagenen Gebührensätze auch interkommunal betrachtet vertretbar sind. Berglen ist mit den Gebührensätzen im oberen Drittel angesiedelt. Dies resultiert daraus, dass es sich bei Berglen um eine Flächengemeinde mit ca. 50 km Leitungsnetz, einer geringen Anzahl an Einwohnern und relativ wenigen Großverbrauchern handelt.

 

Gemeinderätin Aigner kann die Erhöhungen mittragen mit Ausnahme der Zählergrundgebühr, die relativ stark angestiegen ist.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Haushalte bei einer Gesamtbetrachtung von Wasser / Abwasser fast alle entlastet werden mit Ausnahme des durchschnittlichen Ein-Personen-Haushalts. Um eine kostendeckende Kalkulation zu erhalten sind diese Erhöhungen notwendig. Bereits bei früheren Aussprachen waren Gemeinderat und Verwaltung der Auffassung, dass Familien mit mehreren Personen nicht übermäßig zur Kasse gebeten werden sollen. Deshalb wurde eine stärkere Erhöhung bei der Zählergrundgebühr vorgeschlagen. Diese ist nur einmal pro Haushalt zu entrichten.