Nachfolgend fasst der Gemeinderat den
einstimmigen Beschluss:
1.
Der
Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH
vom 6. November 2017 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt
Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als
Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und
erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße.
2.
Dem
vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2018 bis
31.12.2020 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf
einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein
Gebrauch gemacht.
3.
Den
in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der
Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen
wird ausdrücklich zugestimmt.
4.
Die
Gemeinde Berglen hat die Gewinnerzielungsabsicht in § 1 Abs. 3 der
Eigenbetriebssatzung für das Wasserwerk Berglen ausgeschlossen. Um einen nach
Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartenden Gewinn zu
vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders
berücksichtigt. Die hierdurch entstehenden Veränderungen gegenüber einer rein
am Kommunalabgabenrecht orientierten Kalkulation sind dargestellt und beschrieben.
Der Gemeinderat stimmt diesen zu. Gebühren nach rein abgabenrechtlichen
Aspekten sollen nicht erhoben werden.
5.
Der
bilanzielle Verlustvortrag laut Jahresabschluss zum 31.12.2016 von
70.055,77 € wird in die Kalkulation zum Ausgleich eingestellt und ausgeglichen.
6.
In
die Kalkulation der Grundgebühren werden 30,00 % der Fixkosten eingestellt.
7.
Auf
der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs-
und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2018 bis 31.12.2020 wie
folgt festgesetzt:
Wasserverbrauchsgebühr 2,55 €/m³
Grundgebühren
(je Monat)
Hinzu
kommt noch jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage 353/2017 ausführlich. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Der Vorsitzende führt ergänzend aus, dass die vorgeschlagenen Gebührensätze auch interkommunal betrachtet vertretbar sind. Berglen ist mit den Gebührensätzen im oberen Drittel angesiedelt. Dies resultiert daraus, dass es sich bei Berglen um eine Flächengemeinde mit ca. 50 km Leitungsnetz, einer geringen Anzahl an Einwohnern und relativ wenigen Großverbrauchern handelt.
Gemeinderätin Aigner kann die Erhöhungen mittragen mit Ausnahme der Zählergrundgebühr, die relativ stark angestiegen ist.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Haushalte bei einer Gesamtbetrachtung von Wasser / Abwasser fast alle entlastet werden mit Ausnahme des durchschnittlichen Ein-Personen-Haushalts. Um eine kostendeckende Kalkulation zu erhalten sind diese Erhöhungen notwendig. Bereits bei früheren Aussprachen waren Gemeinderat und Verwaltung der Auffassung, dass Familien mit mehreren Personen nicht übermäßig zur Kasse gebeten werden sollen. Deshalb wurde eine stärkere Erhöhung bei der Zählergrundgebühr vorgeschlagen. Diese ist nur einmal pro Haushalt zu entrichten.