Der Gemeinderat fasst den
einstimmigen Beschluss:
Dem Gemeinderat liegen die
Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für die
Kalkulationsjahre 2018 bis 2020 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den
Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der
Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie komplett.
Er bestätigt die dort
vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese
ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende
Beschlüsse getroffen:
1.
Der Gebührenkalkulation von Heyder+Partner
Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 13. November 2017 wird zugestimmt.
Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze
vorgelegen.
2.
Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der
Gebührenkalkulation von 01.01.2018 bis 31.12.2020 wird zugestimmt. Von der
Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu
fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
3.
Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten
Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur
Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen
Anlagenachweis der Gemeinde, Stand 31.12.2018 bis 31.12.2020, übernommen.
4.
Der kalkulatorische Mischzinssatz in der
Abwasserbeseitigung wird auf 4 % festgesetzt.
5.
Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei
der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.
6.
Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage
für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von
235.000 m³.
7.
Für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw.
Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 499.000
m² festgesetzt.
8.
Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der
Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der in Anlage „VII.
Verteilerschlüssel“ (Seite 28) der Gebührenkalkulation 2018 bis 2020
aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16 bis 27 der Gebührenkalkulation
festgelegten Schlüsseln entsprechenden, Prozentsätze.
9.
Der Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 23 bis
27 der Gebührenkalkulation 2018 bis 2020 festgelegten Schlüssel und die
diesbezüglichen, jeweils in Anlage „VII. Verteilerschlüssel“ (Seite 28) der
Kalkulationen aufgeführten, Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und
Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und
Niederschlagswasserbeseitigung.
10. Der
Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Über- und Unterdeckungen aus den
Haushaltsjahren 2013 bis 2016 und deren Ausgleich wie in Anlage VIII
(Seite 29 bis 30) dargestellt vorzunehmen.
11. Der
Gemeinderat setzt für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 folgende Gebühr fest:
Schmutzwasserbeseitigung 3,52 €/m³
Niederschlagswasserbeseitigung 0,55 €/m²
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 357/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Der Vorsitzende erläutert nachfolgend den Sachverhalt.