Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Dem Gemeinderat liegen die Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für die Kalkulationsjahre 2018 bis 2020 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie komplett.

 

Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.

 

Insbesondere werden folgende Beschlüsse getroffen:

 

1.     Der Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 13. November 2017 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.

 

2.     Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2018 bis 31.12.2020 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

 

3.     Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis der Gemeinde, Stand 31.12.2018 bis 31.12.2020, übernommen.

 

4.     Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 4 % festgesetzt.

 

5.     Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.

 

6.     Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 235.000 m³.

 

7.     Für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 499.000 m² festgesetzt.

 

8.     Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der in Anlage „VII. Verteilerschlüssel“ (Seite 28) der Gebührenkalkulation 2018 bis 2020 aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16 bis 27 der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden, Prozentsätze.

 

9.     Der Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 23 bis 27 der Gebührenkalkulation 2018 bis 2020 festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils in Anlage „VII. Verteilerschlüssel“ (Seite 28) der Kalkulationen aufgeführten, Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.

 

10.  Der Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Über- und Unterdeckungen aus den Haushaltsjahren 2013 bis 2016 und deren Ausgleich wie in Anlage VIII (Seite 29 bis 30) dargestellt vorzunehmen.

 

11.  Der Gemeinderat setzt für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 folgende Gebühr fest:

 

       Schmutzwasserbeseitigung                           3,52 €/m³

 

            Niederschlagswasserbeseitigung             0,55 €/m²

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 357/2017 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende erläutert nachfolgend den Sachverhalt.