Der Bau- und Umweltausschuss fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- alle Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit
wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden. In diesem Zusammenhang ist
sicherzustellen, dass das Niederschlagswasser nicht auf die angrenzenden
öffentlichen Verkehrsflächen gelangt;
- als Ausgleich für die Inanspruchnahme von
nicht überbaubarer Grundstücksfläche bis zur Abnahme ein heimischer Laubbaum
auf dem Baugrundstück gepflanzt wird. Bei Abgang ist dieser unverzüglich zu
ersetzen.
2.
Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch
als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 90/2017 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Herr Rabenstein erläutert den Sachverhalt anhand der Planunterlagen.