Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 84 Abs. 2 Wassergesetz wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

         -        für die Eindeckung nur naturrotes bis rotbraunes Eindeckungsmaterial verwendet wird;

 

         -        die Auflagen des Amtes für Umweltschutz als Untere Wasserbehörde beachtet werden;

 

         -        als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche bis zur Abnahme ein heimischer Laubbaum auf dem Baugrundstück zu pflanzen ist. Bei Abgang ist dieser zu ersetzen.

 

2.      Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage BUA 92/2017, die Bestandteil des Protokolls ist,wird verwiesen.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Friz ist befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Der befangene Gemeinderat nimmt im Zuhörerraum Platz.

 

Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Sachverhalt ausführlich.

 

Gemeinderat Moser befürwortet das Bauvorhaben, weist aber in diesem Zusammenhang auf eine widerrufliche Genehmigung des bestehenden Gebäudes hin, da man sich seinerzeit eine Weiterentwicklung der Sportanlagen nicht verbauen wollte.

 

Der Vorsitzende sichert zu, diesen Aspekt nochmals zu prüfen, wobei aus heutiger Sicht nach Auffassung der Verwaltung nichts gegen die Planungen des Vereins spricht.

 

Der Vorsitzende erteilt Gemeinderat Friz das Wort, der darauf hinweist, dass diese Regelung mit dem Bau des Sportplatzes aufgehoben wurde.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Geck teilt der Vorsitzende mit, dass der Verwaltung bislang noch kein Zuschussantrag des Berglesbond vorliegt. Dieser sollte rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen vorliegen, damit ggf. entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden können.