Der
Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
1. Es wird festgestellt, dass weder ein an
der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderates, noch der Vorsitzende,
befangen sind.
2.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden entsprechend dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
3.
Der Bebauungsplan „Hanfäcker“ mit örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Rettersburg wird gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut (siehe
nachfolgende Seite).
4.
Das Baugebiet wird vollständig erschlossen und alle
Bauplätze werden zum Verkauf angeboten.
5.
Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann,
Murrhardt, wird mit der öffentlichen Ausschreibung der Erschließungsarbeiten beauftragt.
6.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der
Ausgleichsmaßnahmen, etc. gemäß dem Umweltbericht beauftragt.
7.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere
zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.
Auf die Sitzungsvorlage 362/2017, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Protokollnotiz: Gemeinderat Müller ist befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Anhand der Sitzungsvorlage leitet der Vorsitzende in den Sachverhalt ein. Er führt ergänzend aus, dass der Verwaltung aktuell 115 Bauplatzanfragen vorliegen. Er ist sehr zuversichtlich, dass die Veräußerung der Bauplätze zeitnah erfolgen wird. Aufgrund der großen Nachfrage soll das künftige Baugebiet nicht in Bauabschnitte unterteilt, sondern als Ganzes erschlossen werden.