Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderates, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

2.              Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

3.              Der Bebauungsplan „Hanfäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Rettersburg wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut (siehe nachfolgende Seite).

 

4.              Das Baugebiet wird vollständig erschlossen und alle Bauplätze werden zum Verkauf angeboten.

 

5.              Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann, Murrhardt, wird mit der öffentlichen Ausschreibung der Erschließungsarbeiten beauftragt.

 

6.              Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, etc. gemäß dem Umweltbericht beauftragt.

 

7.              Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.

 

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 362/2017, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Müller ist befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

 

Anhand der Sitzungsvorlage leitet der Vorsitzende in den Sachverhalt ein. Er führt ergänzend aus, dass der Verwaltung aktuell 115 Bauplatzanfragen vorliegen. Er ist sehr zuversichtlich, dass die Veräußerung der Bauplätze zeitnah erfolgen wird. Aufgrund der großen Nachfrage soll das künftige Baugebiet nicht in Bauabschnitte unterteilt, sondern als Ganzes erschlossen werden.