Beschluss: einstimmig beschlossen

Vom Gemeinderat wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 

  1. Der im Flurkartenausschnitt gekennzeichnete öffentliche Fußweg Flst. 1854, Gemarkung Rettersburg, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Fläche wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermessung in Auftrag zu geben.

 


Auf die Sitzungsvorlage 337/2018, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.