Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.    Die im beiliegenden Lageplan rot markierte Teilfläche des öffentlichen Weges Flst.Nr. 1030/5 auf Gemarkung Vorderweißbuch Flur Streich ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.

3.      Die Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens durchgeführt.

 


Auf die Sitzungsvorlage 399/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.