Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
1. Die im beiliegenden Lageplan rot markierte
Teilfläche des öffentlichen Weges Flst.Nr. 1030/5 auf Gemarkung Vorderweißbuch
Flur Streich ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb
gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß
§ 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen
öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die
geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.
3.
Die
Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens
durchgeführt.
Auf die Sitzungsvorlage 399/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.