Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Bau- und Umweltausschuss den einstimmigen Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB hergestellt.

 


Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt ausführlich anhand der Sitzungsvorlage BUA 96/2018 und den Planunterlagen. Diese ist Bestandteil des Protokolls.

 

Für Gemeinderätin Jooß bietet sich der Standort an.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Jooß teilt der Vorsitzende mit, dass der gemeindliche Vollzugsdienst wie auch in der Vergangenheit - sofern aufgrund von Adressaufklebern nachvollziehbar - die Verursacher von wilden Ablagerungen ermittelt und Bußgelder verhängen wird.