Gemeinderat Moser erkundigt sich, wann eine erneute Behandlung eines Tagesordnungspunktes bzw. eines Antrags einer Fraktion im Gremium stattfinden kann.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nach den Richtlinien der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 13 Abs. 2) die Sechs-Monatsfrist einzuhalten ist, sofern kein anderer Sachstand vorliegt oder alternativ der Bürgermeister als Vorsitzender dem Beschluss nicht widersprochen hat.