Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35
Abs. 1 Nr. 4 BauGB hergestellt.
2.
Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke dem Antrag zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 101/2018 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.