Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35
Abs. 2 und 4 Nr. 5 BauGB hergestellt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 102/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert die Planung ausführlich.