Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mittels einer beschränkten Ausschreibung die Leistungen für den Bestattervertrag, wie im Leistungsverzeichnis in Anlage 1 dargestellt, neu auszuschreiben.

 


Auf die Sitzungsvorlage 419/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Gemeinderätin Aigner ist der Auffassung, dass im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) auch folgender Punkt mit aufgenommen werden sollte:

-       Aufstuhlen und Wegräumen der in der Aussegnungshalle vorhandenen Stühle

 

Herr Kisa weist darauf hin, dass der von der Gemeinde beauftragte Bestatter, der die Grabherstellung übernimmt, die Anzahl der Trauergäste gar nicht kennt. Der von den Angehörigen jeweils gewählte Bestatter hingegen weiß, dass genügend Stühle bei der Gemeinde vorhanden sind, die ggf. zur Trauerfeier transportiert werden können und von ihm dann in Rechnung gestellt werden können.

 

Auch der Vorsitzende ist der Auffassung, dass dieser Punkt nicht Inhalt des Bestattervertrages ist.

 

Gemeinderat Geck betont, dass es bei der Ausschreibung um Grundleistungen gehe, diese sollten so schmal wie möglich gehalten werden. Die Zusatzleistungen können individuell beim jeweils beauftragten Bestattungsunternehmen hinzugenommen werden.