Der Gemeinderat fasst mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden
Beschluss:
- Die im beiliegenden Lageplan gelb
markierte Teilfläche der öffentlichen Straße Flst.Nr. 501 auf Gemarkung
Steinach ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb
gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im
Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis,
dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten
vorgebracht werden können.
- Die Vermessung und Veräußerung wird
nach Abschluss des Einziehungsverfahrens durchgeführt.
Auf die Sitzungsvorlage 425/2018, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Zur Anfrage von Gemeinderat Klenk teilt der Vorsitzende mit, dass die Fläche zum üblichen Preis von Straßenflächen, der mit dem Preis für Bauerwartungsland identisch ist, veräußert wird.
Gemeinderat Tottmann erkundigt sich, ob die verbleibende Fahrbahnbreite angesichts des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs durch die Neubaugebiete ausreichend sei. Auf jeden Fall empfindet er die Parksituation in der Waldstraße als störend, hier sollte evtl. über eine einseitige Parkierung nachgedacht werden.
Bauamtsleiter Rabenstein informiert, dass die Fahrbahnbreite sieben Meter beträgt und damit ausreichend ist. Im Übrigen stehe jetzt auch nicht mehr Fläche zur Verfügung.