Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

Zur Erneuerung der Fußgängerbrücke Nr. 02 und den Fuß- und Radwegbrücken Nr. 04 und 07 wird der Baubeschluss gefasst.

 

Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt die Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis einzureichen und den Auftrag für die drei Brückenüberbauten einschließlich Geländer an die Firma Kusser Granitwerke, Aicha vorm Wald, zu vergeben, sofern das Angebot im Rahmen des Kostenvoranschlags 17-2975 liegt.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 428/2018 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert Herr Strotbek den Sachverhalt.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Moser teilt der Vorsitzende mit, dass Zuschüsse des Landes nur für übergeordnete Brücken gewährt werden, also nicht für die von der Gemeinde zu erneuernden Fußgänger- und Fahrradbrücken.

 

Gemeinderat Schade erkundigt sich, ob bei der Erneuerung der Fußgängerbrücke 02 die Krankosten berücksichtigt wurden und ob die Widerlagerkosten noch hinzugerechnet werden müssen.

 

Herr Strotbek informiert, dass diese Brücke mittels eines Hubwagens vorgeschoben und auf das Widerlager gesetzt werden kann. Ein Kran ist daher nicht erforderlich. Die Kosten für das Widerlager müssen noch dazu gerechnet werden, sie sind in den Haushaltsmitteln jedoch eingestellt.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Schade teilt Herr Strotbek mit, dass der Bereich von der Brücke bis zur Silcherstraße vollständig erneuert werden soll. Auf die Anlieger kommen keine Kosten zu. Die Kostentragung obliegt vollständig der Gemeinde.