Nachfolgend fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Wasserwerks Berglen für das Wirtschaftsjahr 2017 entsprechend der nachfolgenden Beschlussvorlage fest.


Kämmerer Schreiber erläutert das Rechnungsergebnis 2017 des Wasserwerks ausführlich anhand der Sitzungsvorlage.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Schade erklärt der Vorsitzende, dass das Fremdwasser günstiger wird, umso mehr man bezieht. Außerdem verweist er auf den hohen Kalkgehalt des Wassers aus eigenen Quellen. Zu beachten sei jedoch auch der Umweltgedanke.

 

Gemeinderat Schade spricht sich dafür aus, im Gemeinderat zu beraten, in welche Richtung es künftig im Bereich „Wasserbezug“ gehen soll.

 

Bürgermeister Friedrich informiert hierzu, dass aktuell eine Trinkwasserkonzeption durch das Ingenieurbüro Riker + Rebmann erstellt wird, welche im Gemeinderat vorgestellt werden soll.

 

Kämmerer Schreiber fügt hinzu, dass im Rahmen der Analyse ein Investitionsprogramm erstellt wird, das als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen dienen soll.

Auf Anfrage von Gemeinderat Schade ergänzt er,  dass ein Entwurf der Konzeption Ende 2018 stehen soll und im Jahr 2019 dann im Gemeinderat vorgestellt wird. Er verweist zudem darauf, dass das Fremdwasser im Gegensatz zu dem Wasser aus eigenen Quellen gechlort sei.

 

Gemeinderat Klenk erkundigt sich, ob die Einrichtungen der Wasserversorgung inkl. Leitungen regelmäßig kontrolliert werden.

 

Kämmerer Schreiber erläutert hierzu, dass die Kontrolle einzelner Leitungen personell nicht umsetzbar sei. Alle zwei Jahre gibt es jedoch eine Wasserschau mit dem Landratsamt, bei welcher alle Einrichtungen der Wasserversorgung überprüft werden. Die meisten Rohrbrüche würden jedoch durch aufmerksame Bürger festgestellt werden.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Scherhaufer erklärt Kämmerer Schreiber,  dass die Gebühren erst im Jahr 2018 erhöht wurden und für das Rechnungsergebnis 2017 somit keine Auswirkungen haben. Alle drei Jahre müssten die Gebühren für Wasser und Abwasser neu kalkuliert werden, da eine Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen sein muss.

 

Gemeinderätin Rommel verweist auf die kommenden Investitionen, welche die Gebührenerhöhung erforderlich gemacht haben.

 

Auf Anfrage von Gemeinderätin Jooß informiert der Kämmerer, dass Überschüsse im Bereich des Abwassers innerhalb von fünf Jahren ab Entstehung ausgeglichen werden müssen.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Grundgebühren der Gemeinde Berglen für Wasser und Abwasser im interkommunalen Vergleich nicht außerordentlich hoch seien.