Der Bau- und Umweltausschuss fasst nachfolgenden einstimmigen Beschluss:

 

Das Einvernehmen gemäß § 29a Abs. 1 LLG zu dem Antrag auf Anlage einer Weihnachtsbaumkultur auf dem Grundstück Flst.Nr. 222 im Gewann Bodenhau auf Gemarkung Vorderweißbuch, Flur Streich wird erteilt.

 

 

 


Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage BUA/111/2018. Diese ist Bestandteil des Protokolls.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Haller erklärt Bauamtsleiter Rabenstein, dass im Antrag für die Aufforstungsgenehmigung ein Zaun angegeben wurde. Allerdings wird im Zuge des Antrags nur über die Beforstung und nicht über einen Zaun entschieden. Hierfür müsste ein separater Antrag beim Baurechtsamt gestellt werden.

 

Zu einer Anfrage von Gemeinderat Moser weist Bauamtsleiter Rabenstein darauf hin, dass der vorhandene Weg freigehalten werden muss und nicht durch einen Zaun abgesperrt werden darf. Dies sei mit einer Dienstbarkeit im Grundbuch sichergestellt.