Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

Die Richtlinien über die Gewährung von Baukindergeld beim Erwerb von Gemeindewohnbauplätzen vom 7. Februar 2012, geändert am 11. Juni 2013 und 18. November 2014, treten zum 30.09.2018 vorbehaltlich dessen, dass ein Bundesbaukindergeld eingeführt wird, außer Kraft. Die Antragsfrist von fünf Jahren ab der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages gilt jedoch weiter.

 


Auf die Sitzungsvorlage 441/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende verweist in seinem kurzen Sachvortrag auf die einstimmige Empfehlung durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss und betont, dass die Antragsteller in diesem Fall durch die Abschaffung des kommunalen Baukindergeldes und die geplante Einführung des bundesweiten Baukindergeldes sogar Vorteile haben.

 

Gemeinderat Geck signalisiert klare Zustimmung. Er bittet jedoch darum, die Bürger dahingehend auf der Homepage zu informieren, dass eine durchgehende Bezuschussung gewährleistet ist.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Moser nimmt an der Abstimmung nicht teil.