Gemeinderat Hammer nimmt Bezug auf die fertiggestellte Sanierung der Rosenstraße und erkundigt sich, wann die Grundstückseigentümer in der Rosenstraße die zugesagten Vorgartenflächen erwerben können. 

 

Bürgermeister Friedrich teilt mit, dass der Erwerb der Vorgartenflächen im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens durchgeführt werden soll, da dann keine weiteren Vermessungskosten entstehen. Die Abwicklung erfolgt durch die Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt.