Gebäudeabbruch und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Rosensteinstraße 11/1, Flst.Nr. 71/1 in Birkenweißbuch
Die Antragstellerin
beabsichtigt das Wohn- und Scheunengebäude auf dem Grundstück Flst.Nr. 71/1 in
Birkenweißbuch abzubrechen, um dort ein neues Einfamilienwohnhaus errichten zu
können. Die zum Abbruch vorgesehenen Gebäude sind im Lageplan gelb dargestellt.
Das neue Wohnhaus soll eine Grundfläche von ca. 11 m x 7,38 m erhalten und auf
der Südwestseite analog zum Bestand wieder an das Gebäude Rosensteinstraße 13
angebaut werden. Die Traufhöhe des Neubaus beträgt, gemessen von der
Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH), 6,46 m. Die Firsthöhe ist in den vorliegenden
Unterlagen mit 10,31 m ab EFH angegeben. Das Dach des Gebäudes wird als
Satteldach mit Ziegeleindeckung und einer Neigung von 35° ausgeführt. Die
Parkierung ist auf zwei Stellplätzen und in einer Garage geplant, die auf der
südwestlichen Seite an das geplante Wohnhaus angebaut werden soll. Das
Flachdach wird künftig als Balkon genutzt.
Das Baugrundstück liegt nicht im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es gehört jedoch dem nicht überplanten
Innenbereich von Birkenweißbuch an. Das Bauvorhaben ist vor diesem Hintergrund
nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Verwaltung hat gegen die Errichtung des
Gebäudes keine städtebaulichen Bedenken, da sich der Baukörper gemäß der
vorliegenden Abwicklung sowohl von seinen Höhenausmaßen, als auch von seiner
Baumasse, in die vorhandene Bebauung einfügen wird.
Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher
empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen unter Auflagen zu erteilen.
1 x Bauakte "Rosensteinstraße 11/1"
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- die Eindeckung des Dachs an den Bestand
angeglichen wird;
-
das sämtliche Zugangs-, Zufahrts- und
Stellplatzflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden.
2. Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke dem geplanten Vorhaben
zu.
Lageplanauszug
Schnitt
Westansicht
Südansicht
Straßenabwicklung