Betreff
Betriebsplan des Gemeindewalds Berglen für das Forstwirtschaftsjahr 2017
Vorlage
SV/229/2016
Aktenzeichen
855.11
Art
Sitzungvorlage

 

Nach § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz ist von der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald aufzustellen.

 

Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit Schreiben vom 10.10.2016 der Gemeinde Berglen den Betriebsplan des Gemeindewaldes für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2017 vorgelegt (siehe Anlage), um die Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes herbeizuführen.

 

Die Summe der Einnahmen im Forstwirtschaftsjahr 2017 wird mit 297.200,00 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Ausgaben belaufen sich auf 172.400,00 €.

 

 

 


1 x Kämmerei 


Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das Forstwirtschaftsjahr 2017 wird zugestimmt.