Die landschaftliche Vielseitigkeit des
Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald sowie verschiedene Freizeit- und
Erlebnisangeboten sind sowohl für die einheimische Bevölkerung, als auch für
Besucher und Gäste die Grundlage für eine naturnahe Erholung. Hierbei ist eine
übergeordnete und durchgängige Wanderwegekonzeption für das Naturparkgebiet
eine zentrale Infrastruktureinrichtung.
Das einheitliche Wanderleitsystem des
Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald wird seit mehreren Jahren etappenweise
geplant und umgesetzt. Bereits in 19 Kommunen wurde das Wanderleitsystem in die
Praxis umgesetzt. Aktuell haben neben Berglen acht weitere Kommunen mit der
Projektplanung begonnen. Dazu gehören unter anderem die Gemeinden Allmersbach
im Tal und Weissach im Tal.
In Berglen hat sich ein Arbeitskreis aus
Vertretern der Vereine (BUND Ortsgruppe Berglen, Heimat- und Museumsverein, OGV
Bretzenacker), der Gemeindeverwaltung, der Naturparkführer sowie dem
Revierförster mit der Einrichtung von neuen Wanderwegen befasst. Die
Entwicklung, digitale Erfassung und Auswertung erfolgte unter Begleitung der
Naturparkgeschäftsstelle und der Firma Geo-bit. Entstanden sind somit, verteilt
auf das komplette Gemeindegebiet, sechs neue Rundwanderwege. Als Grundlage für
die Rundwanderwege dienten insbesondere die Grill- und Spielplätze,
Wanderparkplätze und die lokale Gastronomie. Wichtig war auch, dass die Wanderwege
gut begehbar sind und die landschaftlichen Besonderheiten der Berglen im
Vordergrund stehen.
Für das Projekt werden Mittel aus der
Naturparkförderung beantragt. Die Förderung beträgt voraussichtlich 60 % der
zuwendungsfähigen Nettokosten. Die Kosten für die Gemeinde Berglen belaufen
sich damit auf voraussichtlich noch ca. 6.763,17 € (brutto) für Material und
Ausführungsplanung. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2017 zur Verfügung
gestellt.
Die Umsetzung erfolgt im Laufe des Jahres
2017. Da im nächsten Jahr mehrere Kommunen im Naturpark das Wanderleitsystem
umsetzen, muss noch abgestimmt werden, wann die Gemeinde Berglen mit der
Umsetzung beginnen kann. Mit dem Eingang des Förderbescheids kann erst im
Sommer 2016 gerechnet werden. Daher sollte auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
beantragt werden.
Die Entwürfe der Wanderwege sind in der Anlage beigefügt. Kleinere Anpassungen im Streckenverlauf könnten noch während der Ausführungsplanung vorgenommen werden.
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat nimmt von den Planungen zum Wanderleitsystem Kenntnis.