Neubau einer Einzelgarage mit begrüntem Flachdach auf dem Grundstück Rechbergstraße 1, Flst.Nr. 630/3 in Birkenweißbuch
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Rechbergstraße 1 den Neubau einer Einzelgarage mit begrüntem Flachdach. Die Garage soll im Osten des bestehenden Wohnhauses mit einer Grundfläche von 30 m² und einer Höhe von 2,50 m errichtet werden. Der Abstand zur Hornbergstraße beträgt 6,50 m.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Steinbett-Änderung“. Nach Ziffer 6 der planungsrechtlichen Festsetzungen sind Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder in den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Die geplante Garage befindet sich innerhalb des Baufensters. Zudem ist sie nach Anhang zu § 50 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) baurechtlich verfahrensfrei. Gemäß Ziffer 2.2 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird als Dachform für freistehende Garage ein Satteldach mit Neigung wie das Hauptgebäude zwingend festgelegt. Die Antragsteller planen jedoch ein Flachdach mit Begrünung.
Aus Sicht der Verwaltung spricht aus städtebaulicher Sicht nichts gegen die Ausführung der Garage mit einem begrünten Flachdach. Vor diesem Hintergrund wird dem Bau- und Umweltausschuss die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.
1 x Bauakte „Rechbergstraße 1“
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31
Abs. 2 BauGB wird mit der Maßgabe, dass das Flachdach mit einer extensiven
Begrünung zu versehen ist, erteilt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Nordansicht
Ostansicht
Südansicht