Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Neubau einer Einzelgarage mit begrüntem Flachdach auf dem Grundstück Rechbergstraße 1, Flst.Nr. 630/3 in Birkenweißbuch
Vorlage
BUA/125/2019
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Rechbergstraße 1 den Neubau einer Einzelgarage mit begrüntem Flachdach. Die Garage soll im Osten des bestehenden Wohnhauses mit einer Grundfläche von 30 m² und einer Höhe von 2,50 m errichtet werden. Der Abstand zur Hornbergstraße beträgt 6,50 m.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Steinbett-Änderung“. Nach Ziffer 6 der planungsrechtlichen Festsetzungen sind Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder in den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Die geplante Garage befindet sich innerhalb des Baufensters. Zudem ist sie nach Anhang zu § 50 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) baurechtlich verfahrensfrei. Gemäß Ziffer 2.2 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird als Dachform für freistehende Garage ein Satteldach mit Neigung wie das Hauptgebäude zwingend festgelegt. Die Antragsteller planen jedoch ein Flachdach mit Begrünung.

 

Aus Sicht der Verwaltung spricht aus städtebaulicher Sicht nichts gegen die Ausführung der Garage mit einem begrünten Flachdach. Vor diesem Hintergrund wird dem Bau- und Umweltausschuss die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 


1 x Bauakte „Rechbergstraße 1“


1.         Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB wird mit der Maßgabe, dass das Flachdach mit einer extensiven Begrünung zu versehen ist, erteilt.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an das Baugrundstück zu.

 

 

 

 

 

 

 

Lageplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nordansicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ostansicht

 

 

 

Südansicht