Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen Nutzungsänderung der bestehenden Scheune zu Wohnraum auf dem Grundstück Schneidersbergstraße 22 und 22/1, Flst.Nr. 21, 23, 23/2 und 14/1 in Birkenweißbuch
Vorlage
BUA/128/2019
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

Der Antragsteller möchte im ersten und zweiten Dachgeschoss der bestehenden Scheune auf den Grundstücken Schneidersbergstraße 22 und 22/1 in Birkenweißbuch eine Wohnraumerweiterung vornehmen. Die Wohnraumerweiterung einschließlich Empore mit ca. 71 m² befindet sich im ersten Dachgeschoss des Gebäudes 22. Im zweiten Dachgeschoss soll hier eine Galerie mit ca. 20 m² entstehen. Zudem ist im Haus Nr. 22/1 eine knapp 9 m² große Loggia vorgesehen.

 

Der Zugang zu dieser Wohnungserweiterung erfolgt über die bereits bestehende Wohnung im Obergeschoss des Gebäudes Nr. 22. Als zusätzlicher Eingang kann auch die geplante Fluchttreppe im Nordosten des Gebäudes Nr. 22/1 genutzt werden. Durch die Erweiterung sind keine weiteren Stellplätze erforderlich.

 

Die Baugrundstücke befinden sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung von Birkenweißbuch und werden daher nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. In solchen Gebieten bestehen keine konkreten planungsrechtlichen Regelungen. Auch örtliche Bauvorschriften, wie sie üblicherweise in Bebauungsplänen enthalten sind, existieren hier nicht. Ein Vorhaben muss sich mangels dieser konkretisierenden Regelungen und Bestimmungen hier an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientieren. Es ist folglich nach § 34 Abs. 1 BauGB u.a. dann genehmigungsfähig, wenn die Erschließung gesichert ist, es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine städtebaulichen Bedenken, da das Gebäude durch die Wohnraumerweiterung äußerlich nicht verändert wird. Zudem werden für die Schaffung von weiterem Wohnraum keine Außenbereichsflächen in Anspruch genommen. Auch die Art der baulichen Nutzung (Wohnen) fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss vor diesem Hintergrund das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 


1 x Bauakte „Schneidersbergstraße 22“


1.         Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB erteilt.

 

 

Lageplan

 

 

 

 

 

Grundriss DG

 

Grundriss 2. Dachgeschoss

 

 

Querschnitt

 

 

 

 

 

Nordostansicht

 

 

Südwestansicht