Betreff
Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Vorlage
SV/243/2016
Aktenzeichen
902
Art
Sitzungvorlage

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 den Grundsatzbeschluss (vgl. GR-Vorlage SV/096/2015) gefasst, die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für den Gemeindehaushalt und den Eigenbetrieb Wasserwerk auf den letztmöglichen Zeitpunkt, d.h. den 01.01.2020, vorzunehmen.

 

Zwischenzeitlich liegt der Gemeindeverwaltung das Umstellungsangebot für die verwendete Finanzsoftware FinanzPlus der Firma Dataplan, welches über das Kommunale Daten- und Rechenzentrum Stuttgart (KDRS) bzw. das Rechenzentrum Region Stuttgart GmbH (RZRS GmbH) betreut wird, vor. Die einmaligen Umstellungskosten für die Anwendungssoftware belaufen sich vorbehaltlich neuer Preisfestsetzungen durch den Verwaltungsrat des Zweckverbands KDRS und/oder den Aufsichtsrat der RZRS GmbH derzeit auf insgesamt 43.043,33 €. Darin enthalten sind die notwendigen Zusatzlizenzen, die Installationsarbeiten, die Anpassung von Schnittstellen und die notwendigen Schulungskosten etc. Durch die Umstellung werden auch die jährlichen laufenden Kosten für die Softwarewartung und die Betriebskosten ansteigen. Vorbehaltlich von Preisanpassungen betragen diese Mehrkosten voraussichtlich ca. 6.000,00 € pro Jahr.

 

In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Gespräche mit Gemeinden aus der Raumschaft stattgefunden, die ebenfalls die Finanzsoftware FinanzPlus verwenden. Es wurde ein Konsens erzielt, vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte, die Umstellung gemeinsam bis zum 01.01.2020 vorzunehmen.

 

Vor diesem Hintergrund wurden mit verschiedenen Anbietern für kommunale Beratungsleistungen Gespräche zur Umsetzung der Einführung des NKHR geführt. Hierbei hat die Kommunalberatung Heyder+Partner aus Tübingen ein schlüssiges Konzept vorgestellt, dass in einem gemeinsamen Projekt mit den Gemeinden Althütte, Kaisersbach, Spiegelberg, Großerlach und Berglen unter Begleitung der Kommunalberatung münden soll. Heyder+Partner ist der Gemeindeverwaltung seit vielen Jahren als zuverlässiger Partner in Kommunalfragen bekannt. Das Unternehmen hat u.a. die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Berglen begleitet.

 

Heyder+Partner soll in diesem interkommunalen Projekt als externer Partner vorrangig die Projektsteuerung sowie die Schulungen innerhalb des Vorhabens begleiten. Individuell kann jede Gemeinde für sich weitere Teilleistungen beauftragen. Diese Teilleistungen sind u.a. die Erarbeitung eines Produktplanes, die interne Leistungsverrechnung, die Vermögensbewertung mit verschiedenen Teilen (z.B. Bewertung der Straßen und Wege, Bewertung der Gebäude, Bewertung der Forderungen etc.) sowie die Erstellung der Eröffnungsbilanz.

 

Die dann gebildete Projektgruppe NKHR mit den Gemeinden Althütte, Kaisersbach, Spiegelberg, Großerlach und Berglen soll inklusive des Beraterteams von Heyder+Partner als primärer Wissensträger und somit auch als „Motor“ des gesamten Umstellungsprozesses agieren. Im Team wird über die Umsetzung des Projektes in den jeweiligen Gemeinden berichtet, der SOLL-IST Vergleich hinsichtlich des Projektplanes vorgenommen, Probleme besprochen und Lösungswege erarbeitet. Sofern einzelne Aufgaben, z.B. die Straßenbewertung, nicht mit eigenen Ressourcen in den Gemeinden erarbeitet werden können, erarbeitet die Projektgruppe Empfehlung für eine Alternative, die der Kommune und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden können. Die Aufgabe der Projektgruppe ist außerdem Prozessabläufe, z.B. bei der Inventarisierung, zu dokumentieren, so dass auch nach Abschluss des Projektes andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Wissen zurückgreifen können.

 

Parallel zum Projekt wird durch Heyder+Partner ein Projekthandbuch „Umstellung auf NKHR – Gemeinde Althütte – Gemeinde Berglen – Gemeinde Großerlach - Gemeinde Kaisersbach, Gemeinde Spiegelberg“ erstellt, welches in Form von Fragen der Verwaltung und Antworten von Heyder+Partner bzw. der Projektgruppe nach den Bereichen Vermögensbewertung, Produktplan, interne Leistungsverrechnung, Forderungsbewertung, Finanzbeziehungen zu Eigenbetrieben, Gesellschaften und Zweckverbänden, Eröffnungsbilanz und Haushaltsplanung gegliedert ist.

 

Der Zeitraum für das Gemeinschaftsprojekt soll insgesamt drei Jahre betragen. Die Projektkosten für die Projektsteuerung für den gesamten Zeitraum belaufen sich im Verbund mit fünf Gemeinden auf insgesamt 47.600,00 € brutto. Auf die Gemeinde Berglen entfallen hier Gesamtkosten in Höhe von 9.520,00 € brutto. Hinzu kommen Kosten für Schulungen im Umfang von ca. zehn Schulungstagen. Hierfür fallen weitere Kosten in Höhe von 3.570,00 € brutto an. Sollte eine Gemeinde nicht am Gemeinschaftsprojekt, z.B. aufgrund eines gegenteiligen Gemeinderatsbeschlusses, teilnehmen dürfen, erhöhen sich die Gesamtkosten für die einzelnen Gemeinden entsprechend.

 

Wie vorstehend bereits angeführt, besteht für jede Gemeinde individuell die Möglichkeit verschiedene weitere Teilleistungen bei Heyder+Partner zu beauftragen. Die Kosten hierfür lassen sich z.B. für die Gemeinde Berglen wie folgt darstellen:

 

  • Erarbeitung des Produktplanes                              Pauschal   3.570,00 €
  • Interne Leistungsverrechnung                                Pauschal   2.380,00 €
  • Sachkontenerhebung 2014 – 2019                          Pauschal   5.355,00 €
  • Sachkontenerhebung 1974 – 2013                          Pauschal 10.710,00 €
  • Bewertung der Straßen, Wege, Plätze Pauschal 14.280,00 €
  • Bewertung der Gebäude                                           Pauschal   5.950,00 €
  • Bewertung der Grundstücke                                    Pauschal   5.950,00 €
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz                             Pauschal   5.950,00 €

 

Maximal werden somit für die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen einmalige Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 115.000,00 € brutto anfallen, die sich auf die kommenden drei Haushaltsjahre verteilen.

 


1 x Kämmerei


Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme der Gemeinde Berglen am kommunalen Gemeinschaftsprojekt zusammen mit den Gemeinden Althütte, Kaisersbach, Spiegelberg und Großerlach. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt entsprechende Verpflichtungen einzugehen und für die kommenden Jahre Haushaltsmittel in notwendiger Höhe bereitzustellen.