Betreff
Sanierung und Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses Nord auf dem Grundstück Schumannweg 6, Flst.Nr. 9 in Oppelsbohm
Vorlage
SV/474/2019
Aktenzeichen
131.3
Art
Sitzungvorlage

In Berglen gibt es zwei Standorte der Feuerwehr. Die Feuerwehr Süd befindet sich in Steinach, die Feuerwehr Nord in Oppelsbohm. Bei letzterem Feuerwehrhaus besteht aufgrund verschiedener Probleme, die bei jedem Einsatz auftreten, Handlungsbedarf bezüglich des Gebäudes, welches in den 1980er-Jahren errichtet wurde.

 

Bisher ziehen sich die Feuerwehrmänner und -frauen vor einem Einsatz in der Fahrzeughalle neben den Maschinen ihre Feuerwehrausrüstung an, da keine Umkleiden vorhanden sind. Ein derartiges Umkleiden ist jedoch laut Arbeitsstättenrichtlinie nicht zulässig. Zudem ist dies vor allem in den Wintermonaten sehr unangenehm und unzumutbar. Des Weiteren ist in der Fahrzeughalle keine Abgasabsaugeinrichtung vorhanden. Das Umziehen erfolgt demnach neben den laufenden Motoren ohne Schutz vor Abgasemissionen. Im Laufe der Zeit hat sich die Feuerwehr verändert, sodass erfreulicherweise auch Frauen im Dienst sind. Bei der jetzigen Gestaltung des Gebäudes ziehen sich Männer und Frauen zusammen um, ein getrenntes Umkleiden ist nicht möglich.

 

Ein weiteres Problem stellt der Zugang zur Fahrzeughalle bei Einsätzen dar. Dieser erfolgt stets über die vorderen Eingangstore. Dies birgt eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Einsätzen, wenn die Fahrzeuge ausrücken.

 

Außerdem sind neben den WCs und einem kleinen Waschraum keine Sanitäranlagen vorhanden. Es besteht also nicht die Möglichkeit, nach den Einsätzen zu duschen.

 

Die Lösung der bestehenden Probleme ist ein Anbau im Norden und Osten an das vorhandene Gebäude. Geplant sind insbesondere getrennte Umkleideräume inklusive Duschen für Männer und Frauen sowie ein Besprechungszimmer für den Kommandanten, in welchem auch die persönlichen Unterlagen aller Feuerwehrangehörigen sicher verwahrt werden könnten. Der Zugang würde dann nicht mehr über die vorderen Fahrzeugtore erfolgen, sondern über einen separaten Eingang in den Anbau, von dem aus ein Zutritt zur Fahrzeughalle besteht. Der Anbau ist auf beiden Seiten 5 m breit und weist nördlich des Gebäudes eine Länge von rund 13 m, im Osten des Gebäudes eine Länge von 20 m auf.

Abgesehen vom Anbau ist eine Sanierung des Bestandsgebäudes vorgesehen. Hierbei sollen eine Abgasabsauganlage sowie vier Sektionaltore eingebaut werden. Der bisherige Waschraum soll in ein Lager umgebaut und die bestehenden Toiletten saniert werden. Zudem sind eine Erweiterung der Öltanks sowie ein neuer Fassadenanstrich vorgesehen und die Beleuchtung im Saal soll auf LED umgestellt werden.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alter Hau“. Der geplante Anbau sowohl im Norden, als auch im Osten befindet sich außerhalb des Baufensters. Laut Aussage des Landratsamts kann auf jeden Fall für die Überschreitung im Osten eine Befreiung in Aussicht gestellt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass gleiches auch für die Baufensterüberschreitung im Norden gilt, da die Verletzung nachbarschützender Belange nicht erkennbar ist.

 

Der Gesamtfeuerwehrausschuss hat dem Vorhaben im Rahmen seiner Sitzung am 05.12.2018 bereits zugestimmt.

 

Die Kosten für den Anbau würden sich nach einer vorläufigen Kostenschätzung auf rund 520.600 € belaufen, wovon ca. 52.340 € Planungskosten sind. Die geschätzten Kosten für die Sanierung betragen rund 142.200 €, in denen Planungskosten von knapp 6.000 € enthalten sind. Es würden somit voraussichtlich Gesamtkosten von ca. 662.800 € entstehen.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass der Anbau vom Land Baden-Württemberg bezuschusst wird. Die Verwaltung hat einen Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens gestellt. Antragsende war hierfür der 15.02.2019. Sollte sich der Gemeinderat gegen das Projekt aussprechen, könnte der Förderantrag zurückgenommen werden.

 

Förderfähig ist jeder Nutzflächenquadratmeter des Anbaus, welcher nicht Feuerwehrfahrzeugstellplatz ist, mit 290 € je Quadratmeter. Die anrechenbare Bruttogrundfläche beträgt ca. 140 m², was ggf. einen Zuschuss von 40.600 € bedeuten würde.

Im Haushalt 2019 sind im Vermögenshaushalt unter der Haushaltsstelle 1300-940000.001 460.000 € und im Verwaltungshaushalt unter der Haushaltsstelle 1300-501000 100.000 € eingestellt.

Ob die evtl. Bewilligung des Zuschusses und somit die (vollständige) Umsetzung des Vorhabens noch im Jahr 2019 erfolgt, ist unklar.

 

Der erste Planungsentwurf ist durch Herrn Ralph Kögel, ehemaliger Mitarbeiter der Gemeinde Berglen, Feuerwehrmann und Bautechniker erfolgt. Herr Kögel kann die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung jedoch aufgrund der zeitlichen Inanspruchnahme nicht federführend übernehmen. Die Berglener Architektin Frau Ursel Ackermann könnte sich vorstellen, das Projekt gemeinsam zu betreuen. Mit der Gesamtabwicklung soll allerdings nach Vorstellung der Verwaltung nur das Architekturbüro Ackermann beauftragt werden.

 

Die Verwaltung möchte abschließend betonen, dass die Beauftragung der nächsten Planungsschritte durch den Gemeinderat keinen Automatismus zur Folge hat.

 

Die Angelegenheit wird am 19.02.2019 im Bau- und Umweltausschuss vorberaten.

 


1 x Bauamt

1 x Kämmerei


1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgestellten Planung.

 

2.         Die freie Architektin, Frau Ursel Ackermann, wird mit der weiteren Planung beauftragt. Der Vorsitzende wird ermächtigt, einen entsprechenden Architektenvertrag abzuschließen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, ein genehmigungsfähiges Baugesuch zu erarbeiten und dieses dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis zur Genehmigung vorzulegen. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 BauGB zu diesem Bauantrag wird erteilt.

 

 

 

 

 

 

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Übersichtsplan

 

 

Grundriss Erdgeschoss

Schnitt

 

 

Nordansicht

 

 

Ostansicht

 

 

Westansicht