Der gemeinsame Flächennutzungsplan 2000 -
2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wurde
mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist
mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im
Gebiet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat sich inzwischen der folgende
Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet wird:
Flächennutzungsplanänderung
durch einen flächenneutralen Flächentausch sowie Teil(gesamt)fortschreibung für
gewerbliche Bauflächen im Stadtgebiet Winnenden
Durch die 13. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden zum einen durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch
gewerbliche Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten dargestellt und
zum anderen durch eine Teil(gesamt)fortschreibung
zusätzliche gewerbliche Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten
dargestellt. Aufgrund der Teil(gesamt)fortschreibung mit zusätzlichen
gewerblichen Bauflächen ist der zusätzliche gewerbliche Bauflächenbedarf
besonders zu begründen.
Im gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen sind unter anderem gewerbliche Flächen (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Zum einen
werden durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch
gemarkungsübergreifend gewerbliche Flächen (Planung) und Flächen für die
Landwirtschaft (Bestand) dargestellt. An der Gesamtbilanz der im
Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Flächen (Planung) ändert sich in
der Summe nichts. Zum anderen werden an städtebaulich geeigneteren Standorten
zusätzliche gewerbliche Bauflächen dargestellt. Der zusätzliche Flächenbedarf
für gewerbliche Flächen geht mit 4,40 ha über die im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen hinaus.
Bauflächenpotentiale
in Winnenden und den Stadtteilen
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am
10.05.2016 in öffentlicher Sitzung die Bauflächenpotentiale (Stand 25.02.2016)
beschlossen.
Die Prüfung nach städtebaulich geeigneten
Gewerbeflächen erfolgte mit der Maßgabe, die im Flächennutzungsplan
dargestellten Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen durch einen
Flächentausch, an anderer Stelle im Stadtgebiet, gemarkungsübergreifend an
einem aus städtebaulichen Gründen geeigneteren Standort darzustellen.
Gewerbeflächenentwicklungskonzept
der Stadt Winnenden
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am
10.05.2016 in öffentlicher Sitzung das Gewerbeflächenentwicklungskonzept für
die Stadt Winnenden vom Büro Dr. Donato Acocella - Stadt- und
Regionalentwicklung vom 08.04.2016 als Grundlage für das
Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Winnenden als städtebauliches
Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
beschlossen. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist bei der Aufstellung von
Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Zur Ermittlung der Nachfrage nach
gewerblichen Bauflächen in Winnenden wurde eine modelltheoretische
Bedarfsrechnung entwickelt und der daraus abzuleitende Flächenbedarf ermittelt.
Auf Grundlage der Ergebnisse der modelltheoretischen Betrachtung
(Standard-GIFPRO und TBS-GIFPRO), der Unternehmensbefragung und der
Grundstücksvergaben besteht in Winnenden bis zum Jahr 2030 ein Bedarf an
gewerblichen Flächen von rund 12,3 ha bis 35,9 ha netto. Das Angebot
an gewerblichen Flächen beträgt aktuell rund 15,4 ha. Davon entfallen rund
3,1 ha auf einzelne, sofort verfügbare Freiflächen und Brachen und rund
12,3 ha auf in der Realisierung befindliche bzw. geplante neue gewerbliche
Flächen. Nach dem konservativen modelltheoretischen Betrachtung nach dem
Standard-GIFPRO Modell und nach dem trendbasierten TBS-GIFPRO Modell besteht
ein Defizit an geplanten gewerblichen Bauflächen. Das aktuell im gemeinsamen
Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde
Berglen dargestellte gewerbliche Flächenpotenzial ist perspektivisch
ausgereizt.
Gewerbliche
Baufläche „Linsenhalde II“ in Winnenden
Durch die 13. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine gewerbliche Baufläche (Planung)
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Die
gewerbliche Baufläche „Linsenhalde II“ (2,23 ha) grenzt nördlich an das Auffahrtsbauwerk
der Bundesstraße (B 14) der Anschlussstelle Winnenden-Süd, östlich und
südlich an die Kreisstraße (K 1911) und westlich an die Gemarkungs- und
gleichzeitig Stadtgrenze an. Vorgesehen ist ein hochwertiges Gewerbegebiet für
Unternehmensverwaltungen und sonstige Gewerbebetriebe. Die gewerbliche
Baufläche liegt besonders verkehrsgünstig an der Anschlussstelle Winnenden-Süd
der Bundesstraße 14 (B 14) und an der Kreisstraße (K 1911). Der
Standort ist u a. für Nutzungen des Dienstleistungssektors geeignet.
Gewerbliche
Baufläche „Untere Schray“ in Winnenden
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine gewerbliche
Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Die
gewerbliche Baufläche „Untere Schray“ (3,52 ha) grenzt westlich an die
bestehende gewerbliche Baufläche „Untere Schray-Seizlesbrunnen“ (1,60 ha)
an. Vorgesehen ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit entsprechenden
Nutzungen, die innerhalb der engeren Schutzzone (Zone II) des festgesetzten
Wasserschutzgebietes „Tiefbrunnen Schwaikheimer Straße, Hungerbergquelle,
Maurachquelle, Binsachquelle 1 + 2“ zulässig sind. Für die Errichtung baulicher
Anlagen sind in der engeren Schutzzone (Zone II) grundsätzlich besondere
Schutzvorkehrungen erforderlich. Die gewerbliche Baufläche liegt besonders
verkehrsgünstig an der Anschlussstelle Winnenden-West / Leutenbach der
Bundesstraße 14 (B 14). Die gute fußläufige Erreichbarkeit des
schienengebunden öffentlichen Personennahverkehrs und die räumliche Nähe zur
Innenstadt machen den Standort attraktiv für Nutzungen des stark expandierenden
Dienstleistungssektors mit hohen Beschäftigungszahlen. Ein vergleichbarer Standort
im Stadtgebiet ist nicht vorhanden.
Herausnahme
einer Teilfläche der gewerblichen Baufläche „Obere Hageläcker“ in
Winnenden-Birkmannsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Teilfläche einer gewerblichen Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB dargestellt. Die
nach der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene gewerbliche Baufläche
„Obere Hageläcker“ (1,91 ha) befindet sich in Winnenden-Birkmannsweiler am
südwestlichen Ortsrand zwischen dem vorhandenen Gewerbegebiet und der
Südumgehungsstraße (L 1140) und bildet eine entsprechende
Erweiterungsfläche aus. Vorgesehen ist ein Gewerbegebiet mit emissionsarmen
gewerblichen Nutzungen. Auf Höhe der Gewerbehallen der Firma Sortimat,
Birkenstraße 1-7, befindet sich der nordwestliche Abschluss der gewerblichen
Baufläche „Obere Hageläcker“. Die nordwestlich an die gewerbliche Baufläche
„Obere Hageläcker“ angrenzende landwirtschaftliche Fläche ist perspektivisch
für Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen bestimmt. Diese bauleitplanerische
Zonierung ermöglicht einen störungsfreien Übergang zwischen der gewerblichen
Baufläche „Obere Hageläcker“ und der nordwestlich angrenzenden perspektivisch
beabsichtigten und bestehenden Wohnbebauung. Die 1,35 ha gewerbliche
Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB,
die wieder als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB dargestellt
werden, werden in der Kernstadt an städtebaulich geeigneter Stelle dargestellt.
Bedarfsermittlung
des absoluten gewerblichen Bauflächenbedarfs nach der Plausibilitätsprüfung
des Landes Baden-Württemberg
Die Bedarfsermittlung für den absoluten
Gewerbeflächenbedarf erfolgt gemäß den „Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung
der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6
und 10 Abs. 2 BauGB“ vom 15.02.2017, wie vom Land Baden-Württemberg vorgegeben.
Das Hinweispapier ist keine Planungsvorgabe für die Kommunen. Der
prognostizierte Gewerbeflächenbedarf ist im Einzelfall nachvollziehbar darzustellen
und zu begründen.
Ermittlung
des gewerblichen Bauflächenbedarfs insgesamt nach dem Orientierungswert des
Regionalplans für Gemeinden im Siedlungsbereich
Der Regionalplan wurde von der
Regionalversammlung am 22.07.2009 als Satzung beschlossen und ist durch die
Bekanntmachung am 12.11.2010 rechtsverbindlich geworden. Die Große Kreisstadt
Winnenden befindet sich gemäß der Strukturkarte des Verbands Region Stuttgart,
die auf Basis des Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg
(LEP 2002) beruht, in der Raumkategorie Verdichtungsraum. Winnenden zählt
gemäß den Siedlungskategorien des Regionalplans des Verbands Region Stuttgart
zu den Städten und Gemeinden mit verstärkter Siedlungstätigkeit. Als
Unterzentrum kategorisiert liegt Winnenden auf der Landesentwicklungsachse
zwischen dem Mittelzentrum Backnang und dem gemeinsamen Mittelzentrum Fellbach
/ Waiblingen (Doppelzentrum). Die Kernstadt ist in fußläufiger Entfernung an
den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr angeschlossen.
Begründung
eines zusätzlichen Bedarfs an gewerblichen Bauflächen
Für die Begründung eines zusätzlichen
Bedarfs an gewerblichen Bauflächen ist die Gesamtschau, insbesondere die
Berücksichtigung örtlicher und regionaler Besonderheiten, entscheidend. Die
Begründung des zusätzlichen Bedarfs an gewerblichen Bauflächen in Höhe von
4,40 ha wird auf der Grundlage des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts der
Stadt Winnenden, unter Berücksichtigung aller relevanten Parameter entsprechend
der Bedarfsermittlung des absoluten gewerblichen Bauflächenbedarfs nach der
Plausibilitätsprüfung des Landes Baden-Württemberg und der
Ermittlung des gewerblichen Bauflächenbedarfs insgesamt nach dem
Orientierungswert des Regionalplans für Gemeinden im Siedlungsbereich, fundiert
ermittelt. Die Bedarfsermittlung wird durch geeignete methodische und
inhaltliche Ansätze gestützt. Als wichtige Parameter zur Begründung der
örtlichen Besonderheiten sind u. a. die Zahl der Arbeitsplätze, die
ortsansässigen Firmen, der Einpendlerüberschuss und die Anbindung an den
schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr zu nennen. Winnenden hat einen
starken Dienstleistungssektor mit deutlichem Schwerpunkt im Gesundheits- und
Sozialwesen. Mit der Eröffnung des Rems-Murr-Klinikum Winnenden im Jahr 2015
besteht eine hohe Nachfrage von Unternehmen im Bereich der sonstigen
Dienstleistungen. Der Dienstleistungssektor hat in Winnenden einen
überdurchschnittlich hohen Anteil an der Gesamtbeschäftigung als auch eine
überdurchschnittliche Wachstumsrate. Unternehmen im Bereich der sonstigen
Dienstleistungen tätigen in hohem Maße Kapazitätsinvestitionen fragen
Gewerbeflächen und Arbeitskräfte nach. Aus diesem Umfeld gehen vielfältige
positive Impulse für die Entwicklung der Stadt Winnenden aus. Mit 10.381
Berufseinpendler und 8.642 Berufsauspendlern zum 30.06.2017 hat Winnenden einen
starken Berufseinpendlerüberschuss. Winnenden hatte zum 30.06.2017 insgesamt
13.624 sozialversicherungspflichtige Beschäftige am Arbeitsort. Die örtlichen
Betriebe mit Erweiterungs-, Verlagerungs- oder Standortneugründungsbedarf haben
eine hohe Bindung an den Gewerbestandort Winnenden.
Austausch
mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart über
geeignete Kriterien zur Ermittlung des gewerblichen Bauflächenbedarfs
Die Stadtverwaltung sucht im Zusammenhang
mit der Aufstellung der 13. Flächennutzungsplanänderung das Gespräch mit dem
Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart um die
kommunalen und regionalen Besonderheiten der Großen Kreisstadt Winnenden im
Flächennutzungsplanverfahren plausibel darlegen zu können. Maßstab ist eine
intensive Auseinandersetzung mit dem absoluten gewerblichen Bauflächenbedarf
sowie die Nachvollziehbarkeit durch eine Gesamtschau.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird
gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 13. Flächennutzungsplanänderung,
bestehend aus einem in der Summe flächenneutralen Flächentausch und einer
Teil(gesamt)fortschreibung, zu beschließen.
1 x Bauamt
1 x GVV Winnenden
1.
Das Verfahren zur 13. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen
aufgenommen:
- Gewerbliche Baufläche "Linsenhalde II" in Winnenden
(2,23 ha)
- Gewerbliche Baufläche "Untere Schray" in Winnenden
(3,52 ha).
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000
-2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden
die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die
Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
- Teilfläche
der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" in
Winnenden-Birkmannsweiler (1,35 ha).
3.
Maßgebend ist der jeweilige Abgrenzungsplan,
gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 08.10.2018 im
Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 1 - 3).