BEAMTE
Es wurden keine
Änderungen in diesem Bereich vorgenommen.
BESCHÄFTIGTE
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Unterabschnitt 1100 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die Gemeinde Berglen beschäftigt seit dem
Jahre 2015 einen eigenen Vollzugsbediensteten. Damit eine dauerhafte Besetzung
gewährleistet ist und Krankheits- und Urlaubszeiten überbrückt werden können,
ist es sinnvoll, eine weitere Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 25 %
(10 Wochenstunden) zu schaffen.
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Unterabschnitt 2150 Grund- und Werkrealschule/NBS
In diesem Bereich wurden zwei Stellen mit
jeweils 10,625 % zu einer Beschäftigungsstelle zusammengefasst, da diese beiden
Bereiche von einer Mitarbeiterin bedient werden.
Im Schuljahr 2016/2017 nutzen den
Ganztagesbetrieb an der Nachbarschaftsschule „In den Berglen“ 150 Schülerinnen
und Schüler. Im vergangenen Schuljahr waren für dieses Angebot 100 Kinder
angemeldet. Durch diese Steigerung fallen im organisatorischen Bereich Mehrarbeiten
an, die nicht komplett mit ehrenamtlichen Jugendbegleitern abgedeckt werden
können. Es ist deshalb erforderlich für diesen Bereich eine Vollzeitstelle in
SUE 8a zu schaffen.
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Unterabschnitt 2910 Betreuungsangebote an Schulen (Kernzeit)
Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler
im Rahmen der Kernzeit wird vor dem Unterricht sowie nach dem Unterricht von
einer Fachkraft durchgeführt. Es ist somit ausreichend hierfür eine Stelle mit
einem Anteil von 46,25 % auszuweisen und nicht mehr zwei Stellenanteile mit
21,25 % und 25 %.
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Unterabschnitt 4640 Tageseinrichtungen für Kinder
Mit der Tarifeinigung zum 30.
September 2015 wurde die Eingruppierung für die Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst geregelt. Dabei wurden die Beschäftigten der Entgeltgruppe S 6
der neuen Entgeltgruppe S 8a (u.a. Erzieherin/Erzieher mit staatlicher
Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit) zugeordnet.
Auch die Eingruppierung von
Leiterinnen / Leitern von Kindertagesstätten wurde wie folgt festgelegt:
Durchschnittsbelegung Anzahl der Plätze |
Eingruppierung |
|
Leiterin/Leiter |
ständige Vertretung |
|
unter 40 |
S 09 |
--- |
ab 40 |
S 13 |
S 09 |
ab 70 |
S 15 |
S 13 |
ab 100 |
S 16 |
S 15 |
Da die Beschäftigten einen Anspruch auf die tarifliche Eingruppierung haben, mussten die Vorgaben bereits im laufenden Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden. Im Stellenplan für das Jahr 2017 wurden nun die tariflichen Änderungen für die Leiterinnen/ Leitern von Kindertagesstätten berücksichtigten.
Kindertageseinrichtung |
Leiterin/Leiter |
ständige
Vertretung |
||
Eingruppierung bisher |
Eingruppierung künftig |
Eingruppierung bisher |
Eingruppierung künftig |
|
Kinderhaus Steinach |
S 13 |
S 15 |
S 10 |
S 13 |
Kita Pusteblume |
S 07 |
S 09 |
--- |
--- |
Kita Rappelkiste |
S 10 |
S 15 |
S 07 |
S 13 |
Kita Wirbelwind |
S 07 |
S 09 |
--- |
--- |
Die Kindergartenferien wurden in einigen Gruppen ab dem 01. Januar 1998 an die Schulferien angeglichen. Aufgrund dieses Mehrurlaubs verringert sich der Beschäftigungsumfang für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer entsprechend. Heutzutage ist dieses Model jedoch nicht mehr zeitgemäß. Nur ein sehr geringer Bruchteil von Kindern wird noch für die verlängerten Ferienzeiten angemeldet. Im Moment beschäftigt die Gemeinde Berglen noch sechs Mitarbeiterinnen mit einem Mehrurlaubsanspruch von insgesamt 60 Arbeitstagen. In den Schulferien führt dies in den Kindertageseinrichtungen regelmäßig zu großen Personalproblemen, da die gleiche Anzahl von Kindern mit deutlich weniger Personal betreut werden muss. Neueinstellungen können daher ab sofort nicht mehr in Teilzeit erfolgen. Ein weiteres Ziel muss sein, die bestehenden Verträge im gegenseitigen Einverständnis in eine Vollzeitstelle umzuwandeln. Im Stellenplan für 2017 wurden daher die betroffenen Teilzeitstellen um insgesamt 66,50 % in der Entgeltgruppe SUE 8a aufgestockt.
Zur
Qualitätssicherung und -steigerung in den Kindertageseinrichtungen sollen
künftig alle Auszubildenden, die als pädagogische Fachkraft im Bestand
angerechnet werden können, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Beschäftigung
von z.B. Anerkennungspraktikantinnen und „PIA-Auszubildenden“ soll generell
zusätzlich erfolgen, was jedoch eine erhöhte Ausweisung von Planstellen um
62,50 % bedeutet (10 % für die Kindertageseinrichtung Rappelkiste und 52,50 %
für das Kinderhaus in Steinach).
Zum 01. September 2015 hat die Gemeinde
Berglen erstmalig eine Ausbildungsstelle im dualen System zur Erzieherin (PIA)
besetzt. Die Ausbildungszeit beträgt 36 Monate. Aufgrund des Fachkräftemangels
in diesem Bereich soll verstärkt in den Kindertageseinrichtungen in Berglen
ausgebildet werden, um so Fachkräfte aus den eigenen Reihen zu rekrutieren. Für
das Haushaltsjahr 2017 wird deshalb eine zweite Ausbildungsstelle für diesen
Zweig ausgewiesen.
Die Ferienbetreuung wird seit dem Jahre 2015
getrennt nach Kindergartenkindern und Schulkindern durchgeführt. Die korrekte
Ausweisung dieses Angebotes muss daher auch separat voneinander auf den
Haushaltsstellen im Unterabschnitt 4600 und 4640 erfolgen.
Ab dem Jahre 2017 erfolgt die Reinigung von
allen Kindertageseinrichtungen durch ein externes Reinigungsunternehmen (siehe
hierzu den Gemeinderatsbeschluss vom 19. Juli 2016). Aus diesem Grund müssen
den festangestellten Mitarbeiterinnen in diesem Sektor neue Objekte zugewiesen
werden. Der bisherige Zeitanteil von insgesamt 56,95 % (36,36 % + 20,59 %) wird
künftig dem Unterabschnitt 4600 mit 36,36 % und dem Unterabschnitt 8810 mit
20,59 % zugewiesen.
Zum 01. Januar 2017 tritt die neue
Entgeltordnung des TVöD (VKA) in Kraft. Diese Entgeltordnung sieht vor, dass
wenn ein Schulhausmeister elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlagen
oder Anlagen der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur
Steuerung eigenverantwortlich bedient, eine Eingruppierung nach der
Entgeltgruppe 7 erfolgen muss und nicht wie bisher nach Entgeltgruppe 5
(Hinweis: diese Stelle wird im Moment noch bei 4640 geführt).
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Unterabschnitt 7700 Bauhof
Für den stellvertretenden Bauhofleiter soll für das Jahr 2017 eine Stelle in der Entgeltgruppe 8 (bisher Entgeltgruppe 6) ausgewiesen werden.
Da bei Neueinstellungen insbesondere darauf geachtet wird, dass die Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen, wird eine Stelle von der Entgeltgruppe 4 in die Entgeltgruppe 5 umgewandelt.
1 x
Bürgermeister Friedrich
1 x
Kämmerei (Haushalt 2017)
2 x Personalamt (Frau Bührer, Frau Ehmann/Frau Sigloch)
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, den Stellenplan gemäß der beiliegenden Vorlage zu
beschließen.