Auf den Vorbericht im Haushaltsplanentwurf 2017, Seiten 5 – 21 und den Vorbericht zum Wirtschaftsplanentwurf 2017 des Wasserwerks Berglen, Seite 263, wird verwiesen.
1 x Kämmerei
Dem Gemeinderat wird
empfohlen, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2016 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 20.379.100 €
davon
im Verwaltungshaushalt 14.870.100 €
im
Vermögenshaushalt 5.509.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen
für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
von 0
€
3. dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von 0
€
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 750.000
€
§ 3
Die
Hebesätze werden festgesetzt
1. für
die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge;
2. für
die Gewerbesteuer auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge.
§ 4
Nachrichtlich:
Der
Wirtschaftsplan des Wasserwerks Berglen umfasst
Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von je 3.081.000 €
davon
im Erfolgsplan 798.100 €
im
Vermögensplan 2.282.900 €