Betreff
Betriebsplan des Gemeindewalds Berglen für das Forstwirtschaftsjahr 2020
Vorlage
SV/548/2019
Aktenzeichen
855.11
Art
Sitzungvorlage

 

Nach § 51 Absatz 1 Landeswaldgesetz ist von der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald aufzustellen.

 

Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit Schreiben vom 11.10.2019 der Gemeinde Berglen den Betriebsplan des Gemeindewaldes für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2020 vorgelegt (siehe Anlage), um die Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes herbeizuführen.

 

Die Summe der Einnahmen im Forstwirtschaftsjahr 2020 wird mit 283.400,00 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Ausgaben belaufen sich auf 234.500,00 €.

 

 


1 x Kämmerei    


Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das Forstwirtschaftsjahr 2020 wird zugestimmt.