Betreff
Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)
Vorlage
SV/550/2019
Aktenzeichen
625.3
Art
Sitzungvorlage

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit der Großen Kreisstadt Winnenden und den Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim beschlossen. Diese Vereinbarung wurde am 04.07.2019 von den Bürgermeistern der beteiligten Kommunen sowie dem Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Winnenden unterzeichnet und anschließend in der Ausgabe des Amtsblatts vom 01.08.2019 veröffentlicht.

 

Der neue Gutachterausschuss nimmt zum 01.01.2020 seine Arbeit auf. Nachdem für die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten künftig die Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Winnenden maßgebend ist, muss die bestehende Satzung der Gemeinde Berglen formell aufgehoben werden.

 

Dem Gemeinderat wird nachfolgende Beschlussempfehlung unterbreitet.

 

 


1 x Bauamt    


Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 14.12.1993, zuletzt geändert am 18.12.2001 (siehe Seite 2).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung

zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Berglen

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186) und §§ 2 und 12 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 19.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Satzungsgegenstand

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 14.12.1993, zuletzt geändert am 18.12.2001, wird förmlich aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Ausgefertigt:

Berglen, den 20.11.2019

 

 

 

Maximilian Friedrich

Bürgermeister