Im Jahr 2015 wurde das bis dahin geltende
Landesjagdgesetz durch das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
abgelöst.
Eine wesentliche Änderung ist die
Reduzierung der Mindestpachtzeit
von bisher neun Jahren auf jetzt sechs Jahre. Die Verwaltung schlägt vor,
die Pachtzeit entsprechend zu reduzieren.
Das JWMG hat auch Auswirkungen auf die
Verwaltung der Jagdgenossenschaften. Im bisherigen Recht war geregelt, dass die
Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaften auf den Gemeinderat
einmalig mit einem Grundsatzbeschluss erfolgen kann. Das JWMG bestimmt nun,
dass diese Übertragung alle sechs Jahre durch
Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung erneuert werden muss.
Am 5. Mai 2021 hat eine Versammlung der
Jagdgenossenschaft Berglen stattgefunden. In diesem Rahmen wurde die Verwaltung
der Jagdgenossenschaft dem Gemeindevorstand für sechs Jahre übertragen. Gemeindevorstand ist der Gemeinderat.
Die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks sowie der Eigenjagden der
Gemeinde Berglen liegt somit im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats (§ 11
Abs. III Buchstabe f) Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen).
Dem Gemeinderat ist in der Satzung der
Jagdgenossenschaft Berglen u.a. die Verpachtung des gemeinschaftlichen
Jagdbezirks übertragen. Der Gemeinderat kann dies durch freihändige Vergabe und
Verlängerung laufender Pachtverträge vornehmen.
Die jährlichen Jagdpachtpreise betragen derzeit
19,00 € je ha Waldfläche und 1,50 € je ha Feldfläche. Für befriedete Bezirke,
in denen die Jagd ruht, fällt kein Pachtzins an. Wegen der
Wildschadensproblematik sieht die Verwaltung keinen Spielraum, diese Sätze für
Wald- und Feldflächen zu erhöhen.
Im Zuge der Aktualisierung des Jagdkatasters
werden vom Vermessungsbüro Luginsland aus Herrenberg auch der gemeinschaftliche
Jagdbezirk festgestellt, die befriedeten Bezirke abgegrenzt, neue Jagdpläne
gefertigt, und die Flächen der Jagdbögen berechnet. Diese neu berechneten
Jagdflächen werden in den neuen Vertrag übernommen.
Die Eigenjagdbezirke können zusammen mit dem
gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpachtet werden. Steuerrechtlich werden diese
aber separat behandelt, da die Jagdpacht aus Eigenjagden umsatzsteuerpflichtig
ist. Für diese Flächen muss die Gemeinde Berglen also die Umsatzsteuer in Höhe
von derzeit 19 % an das Finanzamt abführen. Um eine Ungleichbehandlung der
einzelnen Jagdpächter in Berglen zu vermeiden, wurde bisher für das komplette Gemeindegebiet
– ganz gleich, ob Eigenjagd oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk - ein
einheitlicher Pachtpreis inkl. Umsatzsteuer für Feld bzw. Wald festgelegt.
Die Jagdpachtverträge der Gemeinde Berglen
laufen am 31. März 2022 aus. Die
Neuverpachtung soll aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Es ist
vorgesehen, dass die öffentliche Ausschreibung am 5. November 2021 beginnt und
am 2. Dezember 2021 endet. Die freihändige Vergabe der Pachtverträge für die
Jagdgenossenschaft Berglen und für die Eigenjagdbezirke der Gemeinde Berglen
könnte in der Sitzung des Gemeinderats am 14. Dezember 2021 erfolgen.
Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber
(z.B. Erfahrungen in Jagdbögen/Eigenjagden als Pächter bzw.
Pächtergemeinschaft, Wohnort usw.) sein. Ein Vorschlag für eine Bewerbermatrix
wurde mit dem Ältestenrat abgestimmt und wird rechtzeitig nachgereicht.
1 x Ordnungsamt
- Die Dauer der Jagdpacht wird auf sechs Jahre festgelegt.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche
Ausschreibung der 6 Jagdbögen (gemeinschaftlicher Jagdbezirk mit
Eigenjagden) der Gemeinde Berglen vornehmen.
- Die jährlichen Jagdpachtpreise von derzeit 19,00 € je ha Waldfläche
und 1,50 € je ha Feldfläche werden nicht erhöht