Betreff
Festlegung der Modalitäten für die Neuverpachtung der 6 Jagdbögen der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/743/2021
Aktenzeichen
787.20
Art
Sitzungvorlage

Im Jahr 2015 wurde das bis dahin geltende Landesjagdgesetz durch das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) abgelöst.

 

Eine wesentliche Änderung ist die Reduzierung der Mindestpachtzeit von bisher neun Jahren auf jetzt sechs Jahre. Die Verwaltung schlägt vor, die Pachtzeit entsprechend zu reduzieren.

 

Das JWMG hat auch Auswirkungen auf die Verwaltung der Jagdgenossenschaften. Im bisherigen Recht war geregelt, dass die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaften auf den Gemeinderat einmalig mit einem Grundsatzbeschluss erfolgen kann. Das JWMG bestimmt nun, dass diese Übertragung alle sechs Jahre durch Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung erneuert werden muss.

 

Am 5. Mai 2021 hat eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Berglen stattgefunden. In diesem Rahmen wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft dem Gemeindevorstand für sechs Jahre übertragen. Gemeindevorstand ist der Gemeinderat. Die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks sowie der Eigenjagden der Gemeinde Berglen liegt somit im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats (§ 11 Abs. III Buchstabe f) Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen).

 

Dem Gemeinderat ist in der Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen u.a. die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks übertragen. Der Gemeinderat kann dies durch freihändige Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge vornehmen. 

 

Die jährlichen Jagdpachtpreise betragen derzeit 19,00 € je ha Waldfläche und 1,50 € je ha Feldfläche. Für befriedete Bezirke, in denen die Jagd ruht, fällt kein Pachtzins an. Wegen der Wildschadensproblematik sieht die Verwaltung keinen Spielraum, diese Sätze für Wald- und Feldflächen zu erhöhen.

 

Im Zuge der Aktualisierung des Jagdkatasters werden vom Vermessungsbüro Luginsland aus Herrenberg auch der gemeinschaftliche Jagdbezirk festgestellt, die befriedeten Bezirke abgegrenzt, neue Jagdpläne gefertigt, und die Flächen der Jagdbögen berechnet. Diese neu berechneten Jagdflächen werden in den neuen Vertrag übernommen. 

 

Die Eigenjagdbezirke können zusammen mit dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpachtet werden. Steuerrechtlich werden diese aber separat behandelt, da die Jagdpacht aus Eigenjagden umsatzsteuerpflichtig ist. Für diese Flächen muss die Gemeinde Berglen also die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % an das Finanzamt abführen. Um eine Ungleichbehandlung der einzelnen Jagdpächter in Berglen zu vermeiden, wurde bisher für das komplette Gemeindegebiet – ganz gleich, ob Eigenjagd oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk - ein einheitlicher Pachtpreis inkl. Umsatzsteuer für Feld bzw. Wald festgelegt.

Die Jagdpachtverträge der Gemeinde Berglen laufen am 31. März 2022 aus. Die Neuverpachtung soll aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Es ist vorgesehen, dass die öffentliche Ausschreibung am 5. November 2021 beginnt und am 2. Dezember 2021 endet. Die freihändige Vergabe der Pachtverträge für die Jagdgenossenschaft Berglen und für die Eigenjagdbezirke der Gemeinde Berglen könnte in der Sitzung des Gemeinderats am 14. Dezember 2021 erfolgen.

 

Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber (z.B. Erfahrungen in Jagdbögen/Eigenjagden als Pächter bzw. Pächtergemeinschaft, Wohnort usw.) sein. Ein Vorschlag für eine Bewerbermatrix wurde mit dem Ältestenrat abgestimmt und wird rechtzeitig nachgereicht.

 

 


1 x Ordnungsamt    


  1. Die Dauer der Jagdpacht wird auf sechs Jahre festgelegt.

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Ausschreibung der 6 Jagdbögen (gemeinschaftlicher Jagdbezirk mit Eigenjagden) der Gemeinde Berglen vornehmen.

 

  1. Die jährlichen Jagdpachtpreise von derzeit 19,00 € je ha Waldfläche und 1,50 € je ha Feldfläche werden nicht erhöht

 

 

    


 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

          Einnahmen:

          einmalig:                   

          laufend:         ca. 15.000,00          €/jährlich;

                Laufzeit: 6 bzw. 9 Jahre