Nach § 51 Absatz 1 Landeswaldgesetz ist von der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald aufzustellen.
Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit Schreiben vom 20.09.2021 der Gemeinde Berglen den Betriebsplan des Gemeindewaldes für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2022 vorgelegt (siehe Anlage), um die Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes herbeizuführen.
Die Summe der Erträge im Forstwirtschaftsjahr 2022 wird mit 325.418,55 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Aufwendungen belaufen sich auf 237.300,00 €.
1 x Kämmerei
Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das
Forstwirtschaftsjahr 2022 wird zugestimmt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
laufend: 325.418,55
€/jährlich;
Ausgaben:
laufend: 237.300,00
€/jährlich;
·
davon Sachkosten: 196.300,00 €
·
davon Personalkosten:
41.000,00 €
die entsprechenden Haushaltsansätze werden im
Haushaltsplan 2022 veranschlagt.
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: