- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satz ungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2022 den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Neubau Bauhof“ auf den Gemarkungen Steinach und Reichenbach, Flur Spechtshof, der Gemeinde Berglen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung gefasst. Ferner wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse des Gemeinderats sowie die Auslegung des Bebauungsplans einschließlich aller erforderlichen Unterlagen in der Zeit vom 04.03.2022 bis einschließlich 04.04.2022 sind im Amtsblatt der Gemeinde Berglen am 24.02.2022 öffentlich bekanntgemacht worden. Ferner wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Bauleitplanung der Gemeinde unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die vorliegenden Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden durch die beauftragte Architekten Partnerschaft ARP ausgewertet. Gemeinsam mit der Verwaltung sind daraufhin jeweils Abwägungsvorschläge für den Gemeinderat erarbeitet worden (siehe Anlage 4).
Nachdem sich aufgrund dieser Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen am Bebauungsplan ergeben haben, kann nun das Verfahren abgeschlossen und der Satzungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst werden.
Für die
Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers in den Buchenbach ist aufgrund
der Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, Amt für Umweltschutz, vom
17.03.2022 eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. In die
Beschlussempfehlung wurde daher die Beauftragung des Ingenieurbüros Riker +
Rebmann mit der entsprechenden Erschließungs- und Genehmigungsplanung
aufgenommen. Eine Beschlussfassung über
den Neubau des Gemeindebauhofs erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Bauamt
1.
Es
wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des
Gemeinderats, noch der Vorsitzende, befangen sind.
2.
Die
im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag (siehe
Anlage 4) der ARP vom 17.05.2022 berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.
3.
Der
Bebauungsplan „Neubau Bauhof“ und die örtlichen Bauvorschriften gemäß
§ 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) auf den Gemarkungen
Steinach und Reichenbach, Flur Spechtshof, der Gemeinde Berglen werden gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO als jeweils
selbstständige Satzung beschlossen (siehe Anlage 5). Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplans und der örtlichen
Bauvorschriften zu veranlassen.
4.
Das Ingenieurbüro
Riker + Rebmann aus Murrhardt erhält den Auftrag für die Erschließungs- und
Genehmigungsplanung. Der Vorsitzende wird mit dem Abschluss eines
entsprechenden Honorarvertrags beauftragt.