Betreff
Bebauungsplanverfahren "Neubau Bauhof" auf Gemarkungen Steinach und Reichenbach, Flur Spechtshof mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satz ungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
SV/025/2022
Aktenzeichen
621.41
Art
Sitzungvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2022 den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Neubau Bauhof“ auf den Gemarkungen Steinach und Reichenbach, Flur Spechtshof, der Gemeinde Berglen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung gefasst. Ferner wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse des Gemeinderats sowie die Auslegung des Bebauungsplans einschließlich aller erforderlichen Unterlagen in der Zeit vom 04.03.2022 bis einschließlich 04.04.2022 sind im Amtsblatt der Gemeinde Berglen am 24.02.2022 öffentlich bekanntgemacht worden. Ferner wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Bauleitplanung der Gemeinde unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die vorliegenden Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden durch die beauftragte Architekten Partnerschaft ARP ausgewertet. Gemeinsam mit der Verwaltung sind daraufhin jeweils Abwägungsvorschläge für den Gemeinderat erarbeitet worden (siehe Anlage 4).

 

Nachdem sich aufgrund dieser Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen am Bebauungsplan ergeben haben, kann nun das Verfahren abgeschlossen und der Satzungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst werden.

 

Für die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers in den Buchenbach ist aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, Amt für Umweltschutz, vom 17.03.2022 eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. In die Beschlussempfehlung wurde daher die Beauftragung des Ingenieurbüros Riker + Rebmann mit der entsprechenden Erschließungs- und Genehmigungsplanung aufgenommen. Eine Beschlussfassung über den Neubau des Gemeindebauhofs erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 


Bauamt    


1.                   Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderats, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

2.                   Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag (siehe Anlage 4) der ARP vom 17.05.2022 berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.

 

3.                   Der Bebauungsplan „Neubau Bauhof“ und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) auf den Gemarkungen Steinach und Reichenbach, Flur Spechtshof, der Gemeinde Berglen werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen (siehe Anlage 5). Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu veranlassen.

 

4.                   Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt erhält den Auftrag für die Erschließungs- und Genehmigungsplanung. Der Vorsitzende wird mit dem Abschluss eines entsprechenden Honorarvertrags beauftragt.