Betreff
Verlängerung der Vereinbarung zur interkommunalen Kooperation mit der Gemeinde Weissach im Tal im Rahmen des Pakts für Integration bis 30. September 2023
Vorlage
SV/053/2022
Art
Sitzungvorlage

Mit der Gemeinde Weissach im Tal besteht seit 1. Oktober 2017 eine interkommunale Kooperation im Rahmen des Pakts für Integration. Das bedeutet, dass die Gemeinde Weissach im Tal zwei Integrationsmanagerinnen angestellt hat und sich durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verpflichtet hat, eine Integrationsmanagerin mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % für die Gemeinde Berglen zu beschäftigen.

 

Eine 100%-Förderung der Personalkosten ist durch das Programm „Integrationsmanagement“ des Landes Baden-Württemberg gegeben. Die Laufzeit dieses Förderprogramms war ursprünglich auf 24 Monate begrenzt. Im Jahre 2018 und auch im Jahre 2020 wurde der Pakt für Integration bis 2022 verlängert, so dass die aktuelle Kooperation noch bis 30. September 2022 läuft.

 

Das Integrationsmanagement hat sich seit seiner flächendeckenden Etablierung zu einem zentralen Baustein der kommunalen Integrationsarbeit entwickelt. Im Dezember 2018 waren rund 1.200 Integrationsmanagerinnen und -manager in baden-württembergischen Gemeinden, Städten und Landkreisen tätig. Die Fortführung des Integrationsmanagements im Jahr 2022 ist nun durch eine Anschlussförderung um weitere zwölf Monate gesichert.

 

Für das Jahr 2022 stehen 56,5 Millionen Euro für die Fortführung des Paktes für Integration zur Verfügung. Hiervon entfallen 51 Millionen Euro auf das Integrationsmanagement. Dies bedeutet, dass alle Ende 2018 bewilligten, besetzten oder nachbesetzungsfähigen Stellen beziehungsweise Stellenanteile auf Antrag um weitere 12 Monate gefördert werden können. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration zur Änderung der VwV Integrationsmanagement wurde Ende Februar 2022 veröffentlicht.

Von der Gemeinde Weissach im Tal (Anstellungsträger) wurde ein entsprechender Antrag zur Weiterbeschäftigung der zwei Integrationsmanager bereits im Frühjahr 2022 gestellt. Mit einer Bewilligung des Antrages kann nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat Flüchtlingsaufnahme, Integrationsförderung, frühestens Ende September 2022 gerechnet werden. Es spricht aber nichts dagegen, die Arbeitsverträge vor der schriftlichen Bewilligung zu verlängern.

 

Sowohl die Gemeinde Weissach im Tal, als auch die Gemeinde Berglen möchten für weitere zwölf Monate, also bis 30. September 2023, die Integrationsmanagerinnen weiterbeschäftigen.

 

 

     


1 x Ordnungsamt

1 x Personalamt    


Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die Integrationsmanagerin der Gemeinde Berglen für weitere zwölf Monate, bis 30. September 2023, zu beschäftigten. Die Verwaltung wird ermächtigt hierfür alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

  


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: