Die kürzlich für die Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten Gebäude Beethovenstraße 11 in Oppelsbohm und Buchenbachstraße 7 in Rettersburg sind inzwischen vollständig belegt.
Aufgrund der aktuellen Lage muss mit der weiteren Zuweisung von ukrainischen Flüchtlingen durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis gerechnet werden. Aufgrund der aktuellen Zuweisungsquote muss die Gemeinde Berglen noch 5 Personen unterbringen. Aufgrund einer Hochrechnung zum Ende des Monats muss mit der Zuweisung von weiteren 5 Personen ausgegangen werden. Außerdem sollen bisher privat untergebrachte Geflüchtete von der Gemeinde untergebracht werden.
Nachdem das Gebäude Erlenstr. 6 in Steinach nach Beendigung des bisherigen Mietvertrages an die Gemeinde zurückfällt, wurde verwaltungsintern überlegt, das Gebäude zu renovieren und vorübergehend als Obdachlosenunterkunft zu nutzen.
Eine erste Kostenschätzung (siehe Beilage) wurde von der Technischen Verwaltung gefertigt. Die notwendigen Kosten für die Renovierung liegen bei ca. 16.500 €. Um eine sinnvolle Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft zu ermöglichen sollten noch zusätzliche Um- bzw. Einbauten erfolgen, die ca. 10.000 € kosten werden.
1 x Bauamt
1 x Kämmerei
1 x Ordnungsamt
1. Der Gemeinderat stimmt der Nutzung des Gebäudes Erlenstr.
6 als Obdachlosenunterkunft zu.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Renovierungs- maßnahmen in Auftrag zu geben.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
laufend: ca. 12.000 €/jährlich;
Ausgaben:
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: