Betreff
§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung
Vorlage
SV/069/2022
Aktenzeichen
905.16
Art
Sitzungvorlage

Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG zum 01.01.2023 ist zu prüfen, inwieweit den Satzungen oder Gebührenverzeichnissen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen oder Gebührenverzeichnisse ist, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen.

 

Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen oder Gebührenverzeichnissen in Grenzen zu halten, hat der Gemeindetag Baden-Württemberg ein Satzungsmuster für die Umstellung in Form einer so genannten Artikelsatzung erarbeitet.

 

Die Anpassung der gemeindlichen Satzungen bei denen Entgelte, Gebühren, Kostenersätze oder sonstige Erträge erwirtschaftet werden hat zur Folge, dass im Falle einer Umsatzsteuerpflicht die in der jeweiligen Satzung festgesetzten Beträge netto zu verstehen sind, also noch die gesetzlich geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Im Ergebnis werden diese Leistungen für den Bürger künftig teurer. Andernfalls müsste die Gemeinde zu Gunsten gleichbleibender Gebühren/Entgelte auf einen Teil der bisherigen Erträge verzichten.

 


1 x Kämerei    


Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG gemäß der Anlage.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.