Betreff
Anpassung der örtlichen Benutzungsordnungen an § 2b UStG zum 01.01.2023
Vorlage
SV/070/2022
Aktenzeichen
905.16
Art
Sitzungvorlage

Analog der Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG welche den „Umsatzsteuer-Disclaimer“ in die Satzungen der Gemeinde Berglen bringt, müssen auch die Benutzungsordnungen an die neuen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes angepasst werden. Hierfür ist jedoch keine Satzung erforderlich, sondern dies kann über einen einfachen Gemeinderatsbeschluss erfolgen.

 

 


1 x Kämmerei    


Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der örtlichen Benutzungsordnungen an § 2b UStG zum 01.01.2023 gemäß der Anlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.