Betreff
Bebauungsplanverfahren "Alter Hau - 2. Erweiterung", Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO in Oppelsbohm Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gemäß §10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
SV/071/2022
Aktenzeichen
621.41
Art
Sitzungvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alter Hau – 2. Erweiterung“ in Oppelsbohm mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) gefasst und den Bebauungsplanentwurf mit Begründung gebilligt. Ferner wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Beschlüsse des Gemeinderates sowie die Auslegung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 15.09.2022 sind im Amtsblatt der Gemeinde Berglen am 04.08.2022 öffentlich bekannt gemacht worden. Zeitgleich wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange am 15.08.2022 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Bauleitplanung der Gemeinde unterrichtet und um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen zur Planung eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden von der beauftragten Architekten Partnerschaft ARP ausgewertet und zusammen mit der Verwaltung ein Abwägungsvorschlag für den Gemeinderat erarbeitet (siehe Anlage).

 

Nachdem sich aufgrund dieser Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, kann nun das Verfahren abgeschlossen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.

  

 

 

 

 

 

 


1 x Bauamt


1.         Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderates, noch der Vorsitzende befangen sind.

 

2.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem gemeinsamen Abwägungsvorschlag der ARP und der Verwaltung (Anlage 4) berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

3.        Der Bebauungsplan „Alter Hau – 2. Erweiterung“ mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Oppelsbohm wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.