Betreff
Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023-2024
Vorlage
SV/077/2022
Aktenzeichen
700.31
Art
Sitzungvorlage

Die Firma Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH wurde wie in den vergangenen Jahren mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt.

 

Wie bereits bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 (vgl. GR SV/756/2021) dargestellt, sollen die Gebühren künftig in einem zweijährigen Kalkulationszeitraum kalkuliert werden.

 

Gemäß den §§ 13 und 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Diese dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.

Zu diesen Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten für den laufenden Betrieb auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen gemäß § 14 Abs. 3 KAG.

Die anteiligen Kosten, die auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, bleiben bei den Kosten nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KAG außer Betracht.

 

Bei der Kalkulation der Abwassergebühr für die Jahre 2023 und 2024 wurde der Ausgleich der Jahresergebnisse 2018-2020 berücksichtigt (siehe Anlage VII).

 

Die letzte Abwassergebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2022 auf eine Schmutzwasser-gebühr in Höhe von 2,71 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 €/m².

 

Die vorliegende Gebührenkalkulation ergibt eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,92 €/m³ (Veränderung + 7,75 %) und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,64 €/m² (Veränderung -5,88 %).

 

Der deutliche Gebührensprung nach unten (2021: 3,52 €/m³) in 2022 war dem Ausgleich des Gebührenüberschusses aus 2017 in Höhe von 269.768,68 € geschuldet gewesen.

Bei der nun erfolgten Kalkulation werden die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2018 bis einschließlich 2020 ausgeglichen. Bei der Schmutzwassergebühr wird ein Überschuss in Höhe von 452.717,83 € und bei der Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung in Höhe von 44.494,15 € ausgeglichen. Des Weiteren fallen weitere Kostensteigerungen im laufenden Betrieb ins Gewicht. Ohne den Ausgleich dieser Überdeckung wäre die Schmutzwassergebühr gestiegen von aktuell 2,71 €/m³ auf 3,74 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr konstant bei derzeit 0,68 €/m² geblieben.

 

Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen täglichen Wasserverbrauchs von 129 Litern pro Person in Deutschland (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew), Stand 2020) und einer durchschnittlich gebührenrelevanten versiegelten Grundstücksfläche für ein Einfamilienhaus in Berglen in Höhe von 180 m² ergibt sich somit folgende Gebührenentwicklung:

 

Aufgrund der besonderen Struktur der Gemeinde Berglen (Topografie, Größe des Kanalnetzes und vergleichsweise geringe Zahl an Einleitern, usw.) ist es schwierig, einen objektiven Vergleich zu anderen Kommunen zu ziehen. Dies ist insbesondere beim interkommunalen Vergleich der Abwassergebühren mit den anderen Kreiskommunen entsprechend zu berücksichtigen.

 

     Stand: Herbst 2021 


1 x Kämmerei  


Dem Gemeinderat liegen die Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie komplett.

 

Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.

 

Insbesondere werden folgende Beschlüsse getroffen:

 

1.         Der Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 16. November 2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.

 

2.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

 

3.         Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis der Gemeinde, Stand 31.12.2020 bis 31.12.2024 (Anlage VIII. Seiten 26 bis 35), übernommen.

 

4.         Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 3,00 % festgesetzt.

 

5.         Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.

 

6.         Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 273.000 m³ jährlich.

 

7.         Für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 539.000 m² jährlich festgesetzt.

 

8.         Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Straßenentwässerungs-kostenanteils (Seite 15) in Höhe der in Anlage „VI. Verteilerschlüssel“ (Seite 24) der Gebührenkalkulation 2023-2024 aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16 bis 23 der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden, Prozentsätze.

 

9.         Der Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 16 bis 23 der Gebührenkalkulation 2023-2024 festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils in Anlage „VI. Verteilerschlüssel“ (Seite 24) der Kalkulationen aufgeführten, Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.

 

10.     Der Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Überdeckungen aus den Haushaltsjahren 2018-2020 und deren Ausgleich wie in Anlage VII (Seite 25) dargestellt vorzunehmen.

 

11.     Der Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 folgende Gebühr fest:

 

         Schmutzwasserbeseitigung                                             2,92 €/m³

 

Niederschlagswasserbeseitigung                  0,64 €/m²

  


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch die Neukalkulation der Abwassergebühren werden für die Haushalte 2023 und 2024 jeweils ca. 249.000 € weniger Gebührenerträge zur Verfügung stehen.