Die Firma Heyder+Partner Gesellschaft für
Kommunalberatung mbH wurde wie in den vergangenen Jahren mit der Kalkulation
der Abwassergebühren beauftragt.
Wie bereits bei der Gebührenkalkulation für
das Jahr 2022 (vgl. GR SV/756/2021) dargestellt, sollen die Gebühren künftig in
einem zweijährigen Kalkulationszeitraum kalkuliert werden.
Gemäß den §§ 13 und 14 Kommunalabgabengesetz
(KAG) können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlicher Einrichtungen
Benutzungsgebühren erheben. Diese dürfen höchstens so bemessen werden, dass die
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung
gedeckt werden.
Zu diesen Kosten gehören neben den Personal-
und Sachkosten für den laufenden Betrieb auch die angemessene Verzinsung des
Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen gemäß § 14 Abs. 3 KAG.
Die anteiligen Kosten, die auf die
Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, bleiben bei
den Kosten nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KAG außer Betracht.
Bei der Kalkulation der Abwassergebühr für
die Jahre 2023 und 2024 wurde der Ausgleich der Jahresergebnisse 2018-2020
berücksichtigt (siehe Anlage VII).
Die letzte Abwassergebührenanpassung
erfolgte zum 01.01.2022 auf eine Schmutzwasser-gebühr in Höhe von 2,71 €/m³ und
eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 €/m².
Die vorliegende Gebührenkalkulation ergibt
eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,92 €/m³ (Veränderung + 7,75 %) und
eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,64 €/m² (Veränderung -5,88
%).
Der deutliche Gebührensprung nach unten
(2021: 3,52 €/m³) in 2022 war dem Ausgleich des Gebührenüberschusses aus 2017
in Höhe von 269.768,68 € geschuldet gewesen.
Bei der nun erfolgten Kalkulation werden die
gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2018 bis einschließlich 2020
ausgeglichen. Bei der Schmutzwassergebühr wird ein Überschuss in Höhe von
452.717,83 € und bei der Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung in Höhe von
44.494,15 € ausgeglichen. Des Weiteren fallen weitere Kostensteigerungen im
laufenden Betrieb ins Gewicht. Ohne den Ausgleich dieser Überdeckung wäre die
Schmutzwassergebühr gestiegen von aktuell 2,71 €/m³ auf 3,74 €/m³ und die
Niederschlagswassergebühr konstant bei derzeit 0,68 €/m² geblieben.
Unter Zugrundelegung eines
durchschnittlichen täglichen Wasserverbrauchs von 129 Litern pro Person in
Deutschland (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew),
Stand 2020) und einer durchschnittlich gebührenrelevanten versiegelten
Grundstücksfläche für ein Einfamilienhaus in Berglen in Höhe von 180 m² ergibt
sich somit folgende Gebührenentwicklung:
Aufgrund der besonderen Struktur der
Gemeinde Berglen (Topografie, Größe des Kanalnetzes und vergleichsweise geringe
Zahl an Einleitern, usw.) ist es schwierig, einen objektiven Vergleich zu
anderen Kommunen zu ziehen. Dies ist insbesondere beim interkommunalen
Vergleich der Abwassergebühren mit den anderen Kreiskommunen entsprechend zu
berücksichtigen.
Stand: Herbst 2021
1 x Kämmerei
Dem Gemeinderat liegen die
Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2023-2024 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den
Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der
Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie komplett.
Er bestätigt die dort vorgenommenen
Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende Beschlüsse
getroffen:
1.
Der
Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH
vom 16. November 2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2.
Dem
vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2023 bis
31.12.2024 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf
einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein
Gebrauch gemacht.
3.
Die
der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge
sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen
Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis der Gemeinde, Stand
31.12.2020 bis 31.12.2024 (Anlage VIII. Seiten 26 bis 35), übernommen.
4.
Der
kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 3,00 %
festgesetzt.
5.
Die
Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten
Aufkommens unberücksichtigt.
6.
Der
Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung
bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 273.000 m³ jährlich.
7.
Für
die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die
abflussrelevante Fläche in Höhe von 539.000 m² jährlich festgesetzt.
8.
Der
Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Straßenentwässerungs-kostenanteils
(Seite 15) in Höhe der in Anlage „VI. Verteilerschlüssel“ (Seite 24) der
Gebührenkalkulation 2023-2024 aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16
bis 23 der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden,
Prozentsätze.
9.
Der
Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 16 bis 23 der Gebührenkalkulation
2023-2024 festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils in Anlage
„VI. Verteilerschlüssel“ (Seite 24) der Kalkulationen aufgeführten,
Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche
Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.
10.
Der
Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Überdeckungen aus den
Haushaltsjahren 2018-2020 und deren Ausgleich wie in Anlage VII (Seite 25)
dargestellt vorzunehmen.
11.
Der
Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 folgende Gebühr fest:
Schmutzwasserbeseitigung 2,92
€/m³
Niederschlagswasserbeseitigung 0,64 €/m²
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Durch die Neukalkulation der
Abwassergebühren werden für die Haushalte 2023 und 2024 jeweils ca. 249.000 €
weniger Gebührenerträge zur Verfügung stehen.