Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Nelkenstraße 21/2, Flst.Nr. 82/3 in Öschelbronn
Das
bestehende Wohnhaus Nelkenstraße 21, die Scheune und die Lagerhalle auf dem
ehemaligen Flst.Nr. 82 in Öschelbronn wurden zwischenzeitlich abgebrochen. Der
Abbruch wurde in einem seperaten Kenntnisgabeverfahren beantragt. Das
Grundstück wurde in einzelne Baugrundstücke aufgeteilt. In der Sitzung des Bau-
und Umweltausschusses vom 12.07.2022 sind bereits drei der vier Bauanträge
beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden.
Auf dem
neuen Grundstück Flst.Nr 82/3 –
Nelkenstraße 21/2 ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
Doppelgarage geplant. Das neue Wohnhaus weist eine Grundfläche von ca. 9 m x 11
m auf, wobei das nördliche Gebäudeeck abgeschrägt ist. Das Gebäude soll mit
einem Satteldach mit einer Neigung von 30° errichtet
werden. Die Firsthöhe beträgt dabei 8,28 m und die Traufhöhe überwiegend 5,68 m
jeweils gemessen ab dem geplanten Gelände. Nördlich und westlich des Gebäudes
ist eine Terrasse mit einer Fläche von ca. 33 m² geplant.
Im
südwestlichen Teil des Grundstücks angrenzend an das Wohnhaus ist eine
Doppelgarage mit 6 m x 6 m geplant, deren Flachdach begrünt werden soll. Die
Zufahrt erfolgt von der Nelkenstraße aus über das Flst. 82/4.
Das
Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die
Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), da es dem nicht
überplanten Innenbereich von Öschelbronn zugeordnet wird. In unbeplanten
Gebieten bestehen keine planungsrechtlichen Regelungen. Auch örtliche
Bauvorschriften, wie sie üblicherweise in Bebauungsplänen enthalten sind,
existieren hier nicht. Ein Vorhaben muss sich mangels dieser konkretisierenden
Regelungen und Bestimmungen hier an der vorhandenen Umgebungsbebauung
orientieren. Es ist folglich nach § 34 Abs. 1 BauGB u.a. dann
genehmigungsfähig, wenn die Erschließung gesichert ist, es sich in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Durch die Planunterlagen wird ersichtlich, dass sich das geplante Gebäude in die nähere Umgebung einfügt. Es stellt eine gute Ergänzung zu den drei bereits genehmigten Gebäuden auf diesem Areal dar. Der First befindet sich rund 1 m unter dem des Wohnhauses Nelkenstraße 21/3 und sogar ca. 2 m unterhalb der abgerissenen Gebäude (siehe gelb gestrichelte Darstellung in Straßenabwicklung).
Der
Stellplatzschlüssel der Gemeinde Berglen ist durch die Errichtung der
Doppelgarage eingehalten.
Vor diesem
Hintergrund wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
1 x Bauakte „Nelkenstraße 21/2“
Das gemeindliche Einvernehmen zu
dem Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Nelkenstraße 21/2, Flst.Nr. 82/3 in
Öschelbronn gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB
wird erteilt.
Lageplan
Schnitt
Südansicht
Westansicht
Nordansicht
Ostansicht
Straßenabwicklung