Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
- Das gemeindliche Einvernehmen wird
gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB mit der Maßgabe
erteilt, dass aufgrund der Überschreitung des Baufensters und der
fehlenden Dachbegrünung im Bereich der Dachterrasse zwei einheimische
Laubbäume auf dem Grundstück zu pflanzen sind.
- Als Ausgleich für die Inanspruchnahme
von nicht überbaubarer Grundstücksfläche sind auf dem Grundstück zwei
einheimische Laubbäume zu pflanzen.
- Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch
als Angrenzer an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 113/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt anhand der Planunterlagen und weist darauf hin, dass im Bereich der Dachterrasse auf eine Begrünung verzichtet wird.
Gemeinderat Moser kann dem Antrag zustimmen, da die Erweiterung eher untergeordnet ist und keine große Außenwirkung hat.